BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 55

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Wir hoffen, dass sich in Zukunft im Bereich der Pflege doch deutliche Verbesserungen zeigen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Pfister. – Bitte.

 


11.59.25

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Bundesminister! Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage für diese Reform des Pflegegeldwesens war: Es hat keine einheitlichen Rechtsgrundlagen und keinen einheitlichen Vollzug gegeben. Es hat unterschiedliche Begutachtungen und über 300 Ent­scheidungsträger im Pflegegeldwesen gegeben. Bei den Ländern gab es zum Teil sehr, sehr lange Verfahrensdauern; das hatte natürlich auch Kritik durch den Rechnungshof zur Folge.

Was ist dann passiert? – Dann kam es zur Umsetzung, die in konstruktiven Arbeits­gesprächen mit den Ländern, mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, mit der Pensionsversicherungsanstalt und mit der Beamtenversicherung erfolgte. Danach wurde eine Änderung der Bundesverfassung eingeleitet. Im Jahr 2012 wurden die Landespflegegeldgesetze aufgehoben. Es kam zur Übernahme der Daten und der Zahlungen von den Ländern ohne Zahlungsunterbrechung, die aufgrund der vielen unterschiedlichen EDV-Systeme quer durch Österreich eine große Herausforderung war. Es wurden über 70 000 LandespflegegeldbezieherInnen in das Bundespflegegeld­gesetz überführt. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Die Verwaltungsreform ist immer wieder ein Thema. Das gilt natürlich auch für den Pflegegeldbereich. In diesem kam es aufgrund der Änderungen zu einer Reduktion von über 300 Entscheidungsträgern auf sieben und in weiterer Folge auf fünf.

Die gegenständliche Gesetzesnovelle hat sehr viele Verbesserungen gebracht, und zwar: die Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und auch der Einstufungspraxis, in der erstmalig auch Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, eine deutliche Ver­kürzung der Verfahrensdauer, wo wir jetzt im Schnitt auf unter 60 Tage kommen, eine massive Einsparung bei der Verwaltung, einen geringeren Verwaltungsaufwand durch die Reduktion auf mittlerweile fünf Entscheidungsträger.

Und wir haben etwas ganz Besonderes erreicht: Wir haben erstmalig eine umfassende Datenlage zum Pflegegeld für das gesamte Bundesgebiet, und zwar Daten, die sehr aussagekräftig sind. Des Weiteren gibt es ab jetzt eine einheitliche Fortbildung durch die Einrichtung der Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung.

Die Übernahme der Landespflegegeldfälle in die Bundeskompetenz hat sich als große und schwierige Herausforderung, und zwar auch in materiell-rechtlicher Sicht, erwie­sen. Durch das große Engagement, die hohe Kooperationsbereitschaft und das hohe Fachwissen der beteiligten Personen ist es gelungen, mit dieser Pflegegeldreform eine bedeutende Maßnahme zur Vereinheitlichung des Pflegegeldsystems in Österreich zu setzen.

Aus unserer Sicht wurde mit dieser Reform ein richtiger Schritt sowohl im Bereich der Legistik als auch im Bereich der Vollziehung gesetzt, der zu einem schlankeren, flexibleren und kostengünstigeren System geführt hat. Auch für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen konnten durch die einfacheren und klaren Strukturen Verbesserungen erreicht werden.

Die Ziele liegen auf der Hand, meine sehr geehrten Damen und Herren: eine Reduk­tion der Zahl der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung, die Ver­kür­zung der Verfahrensdauer, die Umsetzung der vom Rechnungshof vorgeschlage-


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