BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 56

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nen Maßnahmen und eine Verwaltungseinsparung bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik.

Wir nehmen diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis. Ich möchte mich von diesem Red­nerpult aus beim Sozialminister und auch bei den Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit herzlich bedanken, die sie für diese sehr wichtige Vereinheitlichung des Pflege­geldwesens geleistet haben.

Schließen möchte ich mit einem Zitat, das auch im Bericht nachzulesen ist, und zwar sind das Aussagen von Dr. Greifeneder und Dr. Mayr, die anerkannte Pflegegeld­exper­ten sind. Sie sagen Folgendes:

„Das Pflegegeldreformgesetz 2012 mit seinem Herzstück der Verbundlichung des ge­samten Pflegegeldwesens kann daher samt ihrer Umsetzung als Musterbeispiel für eine Verwaltungsreform gesehen werden.“

(Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.03


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Saller. Ich erteile es ihm.

 


12.04.05

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir alle wissen, verändert sich die Gesellschaft in ihrer gesamten Struktur ständig und damit natürlich auch die Altersstruktur. Die Men­schen werden gesund älter. Die Verantwortlichen aller Seniorenorganisationen leisten dazu, wie ich meine, einen wichtigen und entscheidenden Beitrag.

Natürlich steigt parallel dazu auch die Zahl jener Menschen, die Hilfe und Pflege brauchen. Wir sind froh darüber, dass das Pflegegeld ab 1. Jänner 2015 um 2 Prozent erhöht wird. Damit sichern wir die Wahlfreiheit der Betroffenen, verhindern, dass Geldleistungen zugunsten von Sachleistungen, nämlich Gutscheinen, gekürzt werden und erfüllen damit auch eine langfristige und wichtige Forderung unseres Senioren­bundes. – Das ist die gute Nachricht.

Die nicht so gute Nachricht ist, dass im kommenden Jahr die Zugangsbestimmungen für die Pflegegeldstufen 1 und 2 geändert werden, und zwar sind fünf Stunden zusätz­lich für die Pflegegeldstufe 1 und zehn Stunden für die Pflegegeldstufe 2 erforderlich. Ich glaube aber, dass jene Leute, die zuletzt in Stufe 1 oder 2 eingestuft waren, in den meisten Fällen mehr als das geforderte Mindestmaß an Pflegestunden erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zwei Dinge sind da besonders wichtig:

Erstens: Niemand, der heute Pflegegeld bezieht, verliert etwas oder wird zurückgestuft, das Bestehende bleibt weiterhin erhalten.

Zweitens: Alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2014 eingebracht werden, werden nach der jetzigen Regelung behandelt. Es ist daher den Leuten zu sagen, rasch tätig zu werden und diese Frist noch zu nützen.

Geld für Pflege darf nicht länger in Strukturen versickern, sondern muss den pflege­bedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugutekommen. Das ist der Kernpunkt und besonders wichtig.

Der Seniorenbund, aber auch alle anderen Seniorenorganisationen bieten kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten rund um das Pflegegeld an. Wir fordern alle Leute auf, diese Angebote entsprechend zu nützen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.07

 


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