BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 90

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Artikel-15a-Vereinbarung läuft bis zum Ende dieses Jahres. Ich möchte in diesem Hohen Bundesrat auch sehr offen sagen: Da noch nicht klar war, wie die nächsten drei Jahre aussehen werden, aber das Budget schon im April beschlossen werden musste – es musste ja auch noch mit den Ländern verhandelt werden –, ist sozusagen die Sicherstellung der nächsten drei Jahre mit dem Finanzministerium im Laufe dieser Monate danach, nach Beschluss, vonstatten gegangen. Ich kann Ihnen versichern, dass die nächsten drei Jahre finanziell absolut abgesichert sind, denn sonst hätten die Länder ja ohnehin dieser Artikel-15a-Vereinbarung nicht zustimmen können, die ja durch die Länder in gleicher Höhe kofinanziert wird.

Das heißt, alle neun Bundesländer haben Vertrauen darauf, was bilateral zwischen dem Finanzministerium und meinem Ressort vereinbart wurde und dass – obwohl nicht budgetiert – diese nächsten drei Jahre vom Finanzministerium sichergestellt werden, und sie haben auch ihre Zustimmung gegeben. Das heißt, ich kann alle beruhigen, dass die Initiative Erwachsenenbildung bis 2017 weitergehen kann.

Wir werden Ende dieses Jahres die Evaluierung erhalten. Ich habe gerade wieder mit meinen KollegInnen aus dem Ressort kommuniziert. Die arbeiten noch daran, weil sie den ersten Durchgang anschauen mussten. Ich kann nicht etwas schon nach einem Jahr evaluieren, wenn ich nach drei Jahren die Erfolgsquote besser messen kann. Daher bitte ich um Verständnis. Ich werde dann selbstverständlich kommunizieren, wie diese Evaluierung ausgeschaut hat. Wir können auch sagen, dass die Verwal­tungs­kosten, die damit verbunden sind, gleich geblieben sind. Wir liegen da wirklich sehr gut, was das Angebot anlangt.

Aber lassen Sie mich noch etwas sagen: Es sind schon spezielle Trainerinnen und Trainer, die sich mit den Erwachsenen in sehr geduldiger Art und Weise auseinan­dersetzen. Wir können uns nicht vorstellen, nicht über diese Basiskompetenzen zu verfügen, einen Text zu lesen, aber nicht hundertprozentig zu verstehen oder einfache mathematische Aufgaben nicht lösen zu können. Ich kenne verschiedene Fälle. Über einen möchte ich ausführlicher berichten: Ein Mädchen in der dritten Klasse, damals noch Hauptschule, nennen wir sie Melanie, wollte die Schule nicht abbrechen, aber sie musste wegen des Umzugs der Eltern in eine andere Region die Schule wechseln. Vielleicht interessiert Sie das, Frau Kollegin Mühlwerth, warum Menschen diese Basisbildung in Anspruch nehmen und einen Pflichtschulabschluss nachholen wollen.

Durch den Umzug war es diesem Kind nicht möglich, einen Pflichtschulabschluss zu machen. Das Mädchen ist dann irgendwie in nicht so gute Kreise geraten, ist mit 16 Jahren schwanger geworden und ist jetzt, mit 25 Jahren, so weit, dass sie sagt, sie möchte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, sie möchte diesen Abschluss für sich selber machen, damit sie vielleicht noch eine Lehre beginnen kann oder, wenn sie gleich arbeiten geht, zumindest diesen Pflichtschulabschluss nachweisen kann. Diese Gelegenheit ist auch für zugewanderte Personen wichtig, die, weil daheim nur in der Muttersprache kommuniziert wurde, nicht die Möglichkeit hatten, im Bildungssystem Fuß zu fassen, und daran arbeiten wir.

Die Kritik nehme ich natürlich auf. Wir wollen ja, dass bei den Kleinsten begonnen wird. Ich wünsche mir ja, dass beim Schuleintritt – nicht nur bei zugewanderten Kindern, sondern auch bei einheimischen Kindern – möglichst wenige Probleme bestehen, und es wäre auch wünschenswert, dass Probleme bezüglich der Sprache, aber auch bezüglich anderer Fähigkeiten und Fertigkeiten so weit erkannt und vielleicht auch schon behoben wurden, dass die Kinder dann möglichst gleiche Startbedingungen haben. Damit sollten wir vor Schuleintritt beginnen.

Es wurde heute, zumindest habe ich es so vernommen, auch schon einmal gesagt, Kinder müssen auch wollen. Ja, das stimmt. Kinder werden grundsätzlich mit einer


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite