BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Militärmusik in allen Bundesländern erhalten bleibt.“

*****

Wir haben es in der Debatte zur Aktuellen Stunde gehört, dass die Militärmusik wichtig ist. Gerade im Vorarlberger Landtag haben wir intensiv über dieses Thema diskutiert, und dabei haben sich alle Fraktionen – und das möchte ich schon betonen – ganz klar für den Erhalt aller Militärmusiken ausgesprochen. Alle Fraktionen: die ÖVP, die SPÖ, die Grünen und selbstverständlich wir von der FPÖ.

Vor wenigen Minuten haben wir auch hier in diesem Raum gehört, wie der Herr Kollege Todt, der jetzt leider nicht mehr da ist (Bundesrat Stadler: Der ist schon da! – Bun­desrat Todt, von einem anderen Platz aus: Hier bin ich!) – Normal sitzt er da (auf den Sitzplatz des Bundesrates Todt zeigend), oder? (Bundesrat Stadler: Da sitze ich!) – Ja, aber neben Ihnen! Sie wissen schon, wer neben Ihnen sitzt!

Auch Kollege Saller hat gesagt, wie wichtig die Militärmusik ist. Wir haben es ebenso ge­sagt: Wir möchten noch einmal die Wichtigkeit der Militärmusik betonen!

Das Wehrgesetz ist sicherlich reformbedürftig. Mit dem heutigen Beschluss wird end­lich etwas in diese Richtung unternommen. Zu begrüßen ist, dass eine Anpassung der Anzahl der Mitglieder der parlamentarischen Bundesheerkommission an die Mandats­verteilung des Nationalrates erfolgen wird. An dieser Stelle möchte ich ein Lob an die Bundesheerkommission für ihre langjährige gute Arbeit aussprechen.

Ebenso ist positiv zu bewerten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Milizübungen in Bezug auf Frauen geändert werden und Milizübungen damit nun auch für Frauen zugänglich sind.

Ein zusätzliches Ziel der Änderung des Wehrgesetzes ist es, dass der Frauenanteil in der Einsatzorganisation erhöht wird. Schließlich sollten die gleichen Rechte und Pflich­ten für Frauen und Männer gelten. Wie viele Wehrpflichtige wissen – und wie sich ehe­malige Wehrpflichtige sicherlich noch gut erinnern können –, haben sich unsere Solda­ten gerade auch in den letzten Jahren bei Milizübungen, wie auch in vielen anderen Bereichen, ausgezeichnet. Milizübungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Landesver­teidigung und zum Schutz der Bevölkerung. Viele Übungen, die vor allem im Bereich Objektschutz durchgeführt wurden – der Herr Minister hat das heute ja bereits er­wähnt –, wären ohne eine schlagkräftige Milizkomponente nicht möglich gewesen. Für das Jahr 2014 ist diesbezüglich beispielsweise die Übung „Schutz 2014“ zu nennen, bei der viele Soldaten aus meinem Heimatland Vorarlberg sowie aus Tirol im Einsatz waren.

Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir für Frauen die Möglichkeit, auch einen wesent­lichen Beitrag in diesem Bereich zu leisten. Wünschenswert wäre es, wenn für Miliz­übungen auch das nötige Geld zur Verfügung stehen würde und dadurch die Übungen in einem ordentlichen und professionellen Rahmen stattfinden könnten. Hier ist die Re­gierung gefordert, dass die nötigen Mittel bereitgestellt werden und das Bundesheer nicht zu Tode gespart wird.

Gerade in Bezug auf Frauen beim Bundesheer sollten wir uns an den 30. April 1998 er­innern, denn an diesem historischen Tag rückten in der Steiermark die ersten Solda­tinnen ein. Heute leisten viele Frauen in den verschiedensten Bereichen ihren Dienst und machen, ebenso wie die Männer, eine gute Arbeit. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis wir die erste Frau General begrüßen können. Es stellt sich hier aber auch die Frage, warum der Zugang zu Milizübungen nicht schon früher ermöglicht wur­de. Dies ist ein Versäumnis seitens der Regierung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite