BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der erste Punkt ist eine wirklich wesentliche Erleichterung, die wir eigentlich schon hat­ten. Wir kehren zu einem System zurück, bei dem ein Vertragsverfasser, der einen Lie­genschaftskauf abwickelt und die persönliche Haftung für den Klienten übernimmt, dass er Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr abführt, und dafür diese Steuern und Gebühren zur Sicherstellung bereits auf ein Fremdgeldkonto bekommt, diese auch in einem an eine Stelle überweisen kann. – Das hatten wir schon, das ist aber leider Gottes einmal nicht legistisch berücksichtigt worden.

Die Folge davon war natürlich relativ herb. Wenn der Käufer seine Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr überweist und dann die vom Gericht noch einmal vorgeschrie­ben bekommt, dann steht der Schriftenverfasser gleich einmal unter Generalverdacht, die Eintragungsgebühr vielleicht nicht richtig verarbeitet zu haben. Das ist ein Schritt, den wir unbedingt benötigt haben und der auf allen Seiten vieles erleichtern wird, so­wohl bei den Gerichten als auch beim Rechtshilfesuchenden und besonders bei Nota­ren und Anwälten, die mit diesen Transaktionen beschäftigt sind.

Als Nächstes komme ich zum Thema Zugang zum Recht. Zugang zum Recht ist wich­tig, und wir alle wissen, und das haben Sie, Herr Minister, auch richtigerweise gesagt, wir sind mit den Gerichtsgebühren, vorsichtig ausgedrückt, am oberen Ende dessen, was möglich ist. Wir müssen beim Zugang zum Recht davon ausgehen, dass es in die­sem Land sehr viele Menschen gibt, die keine oder keine ausreichende Rechtsschutz­versicherung haben.

Gehen wir von einem durchschnittlich verdienenden Mann aus, vielleicht verdient auch noch seine Frau im Teilzeitbereich. Miteinander bringen sie durchaus genug Geld zu­sammen, um für ein kleines Reihenhaus zurückzuzahlen. Aber dann gibt es einen Schaden am Dach oder an der Installation, und dann muss er sein Recht durchsetzen und unter Umständen auch das Gericht bemühen. Wenn er dann aber sieht, was er nur für die Einbringung der Klage bezahlen muss, wird er es sich vielleicht überlegen und sein Recht nicht durchsetzen. Da müssen wir auf Gebührenseite so weit kommen, dass das nicht der Fall ist.

Jetzt gehen wir in einem sozial extrem schwierigen Bereich, im Familienrecht, einmal den ersten richtigen Schritt. Das ist ein erster Schritt. Die Familienstreitigkeiten schrän­ken sich ja Gott sei Dank ein wenig ein. Sie, Herr Minister Brandstetter, haben das auch in der letzten Sitzung richtigerweise gesagt: Die Familiengerichtshilfe, die Fami­lienhilfe entwickelt sich zu einem Erfolgsmodell, und wenn sie das tut, werden die Ge­richte weniger damit befasst sein.

Aber man muss bei Besuchsrechtsanträgen aufpassen: Wenn zum Beispiel Minderjäh­rige versuchen, ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen, dann darf das nicht daran scheitern, dass vorher irgendwelche Gebühren zu bezahlen sind. Daher geht dieser Schritt in die richtige Richtung. Was war denn dann das nächste Problem? – Wenn es gar nicht anders geht, dann kommt die Verfahrenshilfe, die aber mittlerweile auch da­hin gehend in eine gewisse Bürokratie ausartet, dass man dann alle zwei Jahre vom Gericht einen Brief mit der Frage bekommt, ob man mittlerweile genug verdient, um das nachzahlen zu können. Hier könnte man in der Bürokratieersparnis in der Justiz­verwaltung auch einiges tun. Ich glaube, das sollte zeitlich begrenzt sein und nicht dann über mehrere Jahre hinweg in mehreren Etappen immer wieder abgefragt wer­den.

Zum Schluss will ich sagen, dass dieses Gesetz, was die Gerichtsgebühren betrifft, ein erster richtiger Schritt sein muss. Ich nenne da nur auch in Anlehnung an die Diskus­sion im Justizausschuss das Stichwort Grundbucheintragungsgebühren. Bei dieser Ge­bühr muss man auch einmal darüber nachdenken, ob Wert und Gegenwert zwischen Leistung des Staates und Zahlungspflicht des Transaktionsdurchführers und des Grund­stückskäufers in einem angemessenen Verhältnis stehen. Darüber werden wir diskutie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite