BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 85

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Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.48.2511. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungs­gesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014) (366 d.B. und 399 d.B. sowie 9306/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


13.48.42

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über die Gerichtsgebühren-Novelle 2014, durch die der Zugang zum Gericht gestärkt und der Liegenschaftsverkehr vereinfacht wird.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


13.49.23

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Grundsätzlich bedarf es nicht allzu vieler Ausführungen zu einer Materie, die hier einstimmig beschlossen werden wird, wobei ich doch zwei Dinge he­rausgreifen möchte.

 


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