BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 87

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ren müssen, das sind Dinge, die wir zukünftig ins Auge fassen müssen. Diesen ersten guten Schritt zur Reform von Gerichtsgebühren gehen wir heute ohnehin einstimmig. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.53


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. – Bitte.

 


13.54.06

Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Wertes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Wie schon mein Kollege Mag. Fürlinger darf auch ich Bezug nehmen auf den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geän­dert werden, also die Gerichtsgebühren-Novelle 2014.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2018 ist die Eva­luierung der Gerichtsgebühren festgeschrieben, und in dieser Gesetzesvorlage sind dahin gehend wesentliche Änderungen enthalten. Wie sind nun aus der Sicht der SPÖ die Schwerpunkte dieser Novelle? – Wir sehen hier positive Aspekte in Bezug auf den leichteren Zugang zum Recht, die diesen Beschluss eigentlich unstrittig machen. Ich möchte wie auch schon Kollege Fürlinger nur ganz kurz auf die Eckpunkte eingehen.

Der Gebührenerleichterung im Pflegschaftsverfahren und dem Entfall der Gebühren für Minderjährige bei Verfahren im Familienrecht liegen sozialpolitische Erwägungen zu­grunde, die die Schwächeren der Bevölkerung, nämlich die Kinder, betreffen, die jetzt die Möglichkeit haben, vom Entfall der Gebühren Gebrauch zu machen, wenn sie ihr Recht vor Gericht erstreiten müssen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Artikel 27 der UNO-Kinderrechtskonvention. Weder Entscheidungen über die Geneh­migung von Rechtshandlungen minderjähriger Pflegebefohlener noch die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung minderjähriger Pflegebefohlener im Rahmen der Vermögens­verwaltung sollten gebührenpflichtig sein.

Die allgemeinen Gebührenerleichterungen und -befreiungen betreffen insbesondere auch Verfahren über die Personensorge und hier die Verfahren betreffend das Kontakt-, Vertretungs- und Äußerungsrecht. Wenn man bedenkt, dass man sich bei einem An­trag beim Familiengericht für das strittige Besuchsrecht beim eigenen Kind 128 € er­spart, dann sieht man, wie wichtig diese Evaluierung ist.

Die Verwaltungsvereinfachung im Liegenschaftsverkehr durch die Zusammenlegung der Entrichtung der Grundbucheintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer hat Kol­lege Fürlinger ebenfalls schon erwähnt. Auch dies stand im Fokus dieser Novelle. Un­sere Fraktion wird daher der Gesetzesnovelle ihre Zustimmung erteilen.

Da ich sehe, dass meine Redezeit noch nicht zu Ende ist und das meine letzte Rede heute, also in diesem Jahr – ihr braucht euch nicht zu schrecken (allgemeine Heiter­keit) oder zu freuen, wie Ihr wollt! – ist, möchte ich das zum Anlass nehmen, Ihnen, Herr Bundesminister, und euch ein schönes, hoffentlich friedvolles Weihnachtsfest zu wünschen. Mich haben nämlich so wie viele andere Österreicher auch einige Bazillen erwischt, darum werde ich nach der Sitzung auf einen Händedruck verzichten, denn sonst geht es euch wie mir. Also einen guten Rutsch ins Neue Jahr, und wir sehen uns hoffentlich gesund 2015! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)

13.57


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


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