BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 118

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aber gerne nachliefern beziehungsweise können Sie es gerne über Ihren Laptop selbst abrufen.

Bei der „ZiB 2“ schaut das Verhältnis umgekehrt aus. Da führt auf einmal die ÖVP, nämlich mit 35,2 Prozent. Die SPÖ hat nur noch 31,1 Prozent, die FPÖ 7,7 Prozent und die Grünen haben 9,5 Prozent. Das bleibt unverändert. Und bei der „ZiB 24“ ist das Verhältnis 25, 26, 13 und 19 Prozent.

Wenn ich das zusammenrechne, dann kommt die Regierung auf 70,8 Prozent Bericht­erstattung, die Opposition auf 29,2 Prozent Berichterstattung. Nur Information, nur poli­tische Information! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das mag sein, dass Sie der Meinung sind, dass Sie mehr arbeiten. Das kann schon richtig sein. Ich will das auch gar nicht werten, weil das immer eine subjektive Wahrnehmung ist. Ich werde das wahrschein­lich deutlich anders sehen, als Sie das sehen, Herr Kollege.

Der Punkt ist aber ein ganz anderer! Der Punkt ist der, dass es eine gesetzliche Ver­pflichtung gibt. Wenn Sie sich diese Zahlen anschauen – die sind nicht von uns, son­dern die veröffentlicht die APA, ich glaube nicht, dass die APA da irgendetwas Böses oder etwas Falsches schreibt, ich glaube der APA in diesem Fall schon –, dann mer­ken Sie, dass hier eindeutig keine ausgewogene Berichterstattung gegeben ist. Und damit muss man feststellen, dass dieser Bericht inhaltlich falsch ist. So schließt sich der Kreis, denn ich habe bereits in meinen Eingangsworten gesagt, gleich im ersten Absatz des Berichts bekennt sich der ORF dazu und stellt fest, dass er selbstverständ­lich den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt hat. Aber alleine diese MediaWatch-Ana­lyse beweist, dass der Bericht inhaltlich falsch ist. Daher werden wir ihn auch nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist ganz klar.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen – von wegen Objektivität! Ich denke, dass Objektivität am besten dann zum Tragen kommt, wenn die Protagonisten – in die­sem Fall habe ich Ihnen ja gerade die Zahlen der MediaWatch-Analyse dargebracht – selbst zu Wort kommen. Wir haben im österreichischen Bundesrat seit dem Jahr 2011 ORF-Übertragungen. Das hat eine Zeitlang gut funktioniert, dann hat man sich von­seiten des ORF gedacht: Wir suchen uns jetzt aus, wer da übertragen wird, ob über­tragen wird, ob nicht übertragen wird!

Natürlich steht es dem ORF zu, sich das selbst auszusuchen. Das stelle ich gar nicht in Frage. In Frage stelle ich vielmehr, ob diese Vorgangsweise für das Haus akzeptabel ist, denn meiner Meinung nach wäre es sogar notwendig, dass der ORF auch die Land­tagssitzungen, und zwar in den Bundesländern überträgt.

Ich denke, dass das durchaus ins Programmschema hineinpassen würde, da müsste man halt eine amerikanische Serie weglassen. So what? Das kann passieren. Auf der einen Seite hätte man die Möglichkeit, auch die Landespolitik in die Haushalte der Bun­desländer zu bringen. Das wäre einmal eine Innovation. Aber auf der anderen Seite bei der Information so weit zu kürzen, dass man sagt: Na ja, die Übertragung der Bun­desratssitzung, brauchen wir denn die wirklich? Lassen wir die einfach weg! – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist genau das Sittenbild, wie teil­weise gearbeitet und gedacht wird! Und da braucht man sich nicht zu wundern, dass natürlich auch Seherzahlen verlorengehen.

Da braucht man sich auch nicht zu wundern, dass wir – jetzt bin ich zurück bei dir, weil ich ja heute bei meinem ersten Redebeitrag versprochen habe, dass ich darauf ein­gehen werde – sagen, dass es nicht sein kann, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesbezüglich besser gestellt wird oder gegenüber privatrechtlichen Institutionen bevor­zugt behandelt wird. Ich darf nur an die letzten Wahlauseinandersetzungen auf Bun­desebene, an die Nationalratswahlen erinnern, und zwar 2013 und auch 2008.

Die besten Wahlkampfkonfrontationen und -auseinandersetzungen, muss ich leider jetzt sagen, hat nicht der öffentlich-rechtliche ORF gemacht, sondern diese wurden von Pri-


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