setze halten will, halte ich es für eine gewisse Inkonsistenz, den Bericht abzulehnen, weil man mehr wünscht als gesetzlich vorgesehen. (Bundesrat Jenewein: Die Begründung ist konsistent! Es sind drei Punkte, warum ich den Bericht ablehne! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ich komme schon noch zu den anderen Punkten, keine Sorge.
Der zweite Punkt, den Sie angeführt haben, ist die Frage der Objektivität. Wenn Sie der Auffassung sind, dass dieses Gebot der Objektivität nicht eingehalten wird, dann können Sie auch eine Überprüfung veranlassen. Aber ein parlamentarisches Gremium ist nicht dazu da, das abzusprechen – kritisieren können Sie alles –, sondern dazu ist auch diese Behörde, die verfassungsrechtlich unabhängig ist und 2010 geschaffen wurde, da. (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.)
Der dritte Punkt ist die Frage MediaWatch. Zieht man MediaWatch sozusagen als Messinstrument heran, ob Objektivität gegeben ist, dann ist das eine komplette Fehleinschätzung dieses Instruments. MediaWatch bildet Zeit ab, wie lange über eine bestimmte Partei, wie lange über dieses und jenes berichtet wurde. Es sagt gar nichts aus über den Inhalt (Bundesrat Jenewein: Doch auch! Das wird aufgeschlüsselt!), daher kann es auch nichts über die Objektivität aussagen. Es ist ausschließlich ein quantitatives Messinstrument. Ob berichtet wird beziehungsweise ob Journalisten und Journalistinnen berichten oder nicht, liegt in deren Verantwortung, und wenn man der Meinung ist, dass diese Verantwortung nicht wahrgenommen wird, dann kann man dagegen, wie gesagt, bei dieser Behörde etwas unternehmen und es überprüfen lassen.
Aber daraus abzuleiten, ob etwas objektiv oder nicht objektiv ist, ob eine Partei öfter oder weniger oft vorgekommen ist – das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Übrigen – es gab einen Zwischenruf – hat es ja auch damit zu tun, wer was sagt, ob etwas Berichtenswertes gesagt wird, und diese Entscheidung ist natürlich eine Entscheidung des Unternehmens, aber wie gesagt rechtsstaatlich überprüfbar.
Ansonsten teile ich einiges davon, was Kollege Schreuder gesagt hat, auch dass täglich quasi eine Volksabstimmung durch das Publikum stattfindet, ob man sich Sendungen anschaut oder Sendungen nicht anschaut. Sie haben aber einen Punkt erwähnt, der würde mich schon im Detail interessieren; ich meine, Politik ist konkret: Sie haben gesagt, es gibt in Nachbarländern gute Beispiele zu der Zusammensetzung von Gremien.
Ich habe etliche Sitzungen in einem Arbeitskreis organisiert, bei dem Professor Berka, Ingrid Deltenre, die Chefin der European Broadcasting Union, Roger de Weck vom Schweizerischen Fernsehen und Ulrich Wilhelm vom Bayerischen Rundfunk dabei waren und in den Vertreter aller politischen Parteien, die in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat gesessen sind, eingeladen waren, um sich anzuhören – neben dem Ergebnis, dass der ORF im europäischen Vergleich der Öffentlich-rechtlichen sehr gut dasteht –, wie ein optimales Gremium, Aufsichtsgremium oder Aufsichtsgremien, meistens sind es auch in anderen Ländern zwei, ausschauen kann.
Typisch ist, dass es in den meisten Ländern kleinere Aufsichtsräte, Stiftungsräte, größere Publikumsräte gibt. Das ist in der Schweiz so, das ist in Deutschland so, in vielen anderen Ländern auch. Aber das Ergebnis hat schon gezeigt, dass in öffentlich-rechtlichen Unternehmen als Abbildung der repräsentativen Demokratie mehr oder weniger Politiker und Politikerinnen sitzen, manchmal aktive Politiker wie beim Modell in Deutschland, oft ehemalige Politiker. Das System, das wir haben, das, wenn ich mich richtig erinnere, 2000 geschaffen wurde, ist eines der politikfernsten, jedenfalls fern von aktiver Politik in der jetzigen Situation. Wir haben länger diskutiert, konnten uns damals auch nicht einigen, wie ein anderes, besseres Beschickungsmodell ausschauen könnte.
Eines befürworte ich aber jedenfalls nicht: das Modell der Selbsterneuerung, das von euch auch einmal vorgeschlagen wurde, denn da haben wir alle miteinander bei der
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