BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 127

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terschied zwischen On-Demand-Fernsehen und linearem Fernsehen. Das heißt, ich ent­scheide, wann ich eine Serie schaue, dann sehe ich, aha, jetzt ist etwas live im Fernse­hen, und ich schaue es live.

Da verändert sich das Konsumverhalten gerade dramatisch, denn gerade Serien, glau­be ich, gehören nicht unbedingt zur Zukunft des linearen Fernsehens, weil Menschen immer häufiger dann Serien und Folgen schauen wollen, wenn sie gerade Lust haben. Und wenn sie gerade fünf Folgen hintereinander schauen wollen, dann schauen sie fünf Folgen hintereinander. Ich glaube, es ist wichtig, dass der ORF hier mitdenkt, sich auf die Zukunft vorbereitet und dass diese Inhalte, wie die ORF TVthek das schon macht, verfügbar sind – ich verstehe diese 7-Tage-Beschränkung immer noch nicht, das gebe ich auch offen zu. (Bundesrat Schennach: Das ist rechtlich!) Das ist rechtlich so, ich weiß, aber das sollten wir vielleicht auch einmal reparieren.

Ich sage, die Generation Netflix wächst heran, das gesamte Verhalten ändert sich dra­matisch. Die Diversifizierung setzt sich enorm fort, und darauf eine Antwort zu finden ist gerade für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen – und das ist der ORF mitt­lerweile, das ist nicht mehr Fernsehen und Radio allein, sondern ein Medienunterneh­men – wichtig, ganz besonders, wenn es darum geht, dass es öffentlich-rechtlich bleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)

16.28


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesmi­nister Ostermayer. – Bitte, Herr Minister.

 


16.28.20

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Wir reden über den ORF-Jahresbericht nach § 7 des ORF-Gesetzes. Da steht: „Der Österreichische Rundfunk hat bis zum 31. März eines jeden Jahres dem Bundeskanzler und der Re­gulierungsbehörde einen Bericht über die Erfüllung der Aufträge nach den §§ 3 bis 5 und über die Durchführung des der §§ 11 und 12 im vorangegangenen Kalenderjahr zu erstellen.“ – Und so weiter.

Es ist eine Maßnahme der Transparenz, die gesetzt wurde. Wir haben in der Novelle 2010 noch etwas Zweites gemacht, wir haben damals etwas, das, glaube ich, auch ungefähr 10 Jahre lang diskutiert wurde, nämlich eine unabhängige Regulierungsbehörde zu schaf­fen, dann mit verfassungsrechtlicher Mehrheit geschafft. Diese Regulierungsbehörde hat die Aufgabe, einerseits den Jahresbericht entgegenzunehmen, so wie auch der Bundeskanzler, und andererseits zu schauen, ob die verschiedenen Bereiche ange­führt sind.

Wir haben den Katalog im Jahr 2010 erweitert, etwa auf den Bereich der Spartenpro­gramme, also Sport-, Info- und Kulturspartenprogramm, auf den Bereich Fernsehpro­gramm für europäisches Publikum, auf Onlineangebot, auf Förderung europäischer Wer­ke.

Das Ganze ist eingebettet in eine schon viele Jahrzehnte bestehende verfassungs­rechtliche Bestimmung, dass der ORF unabhängig zu sein hat und verfassungsrecht­lich unabhängig ist. Wir alle – Sie, ich – sind an diese verfassungsrechtlichen Bestim­mungen genauso gebunden wie an die gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn jetzt verlangt wird, dass der Jahresbericht bestimmte Dinge, die auch ein Rech­nungshof-Rohbericht oder Ähnliches angeführt hat, anführt, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, dann muss man die Forderung stellen, dass man das Gesetz än­dert. Aber auf Basis des jetzigen Gesetzes sind eben jene Dinge, die unter § 7 stehen, zu berichten, und wenn man das Bekenntnis abgegeben hat, dass man sich an die Ge-


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