zen den oder die vorsitzführende NationalratspräsidentIn beziehungsweise seine oder ihre StellvertreterInnen bei der Leitung der Untersuchungsausschüsse.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet bei Unstimmigkeiten, etwa im Hinblick auf die angeforderten Beweismittel, auf die Ladung von Auskunftspersonen oder im Falle der Klassifizierung von Unterlagen.
VolksanwältInnen wiederum sind als parlamentarische Schiedsstelle aufgrund eines Verlangens eines Viertels der Ausschussmitglieder aufgerufen, über die Rechtmäßigkeit der Feststellung hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Frage zu entscheiden.
Infolge der Erfahrungen mit den letzten Untersuchungsausschüssen wird zudem eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Befragungen von Auskunftspersonen in der Regel nicht länger als drei Stunden dauern sollen und nach längstens vier Stunden vom Vorsitzenden für beendet zu erklären sind.
Sollten Auskunftspersonen eine Ladung nicht befolgen oder eine Aussage ungerechtfertigterweise verweigern, so können durch das Bundesverwaltungsgericht Beugestrafen verhängt werden.
Auch geschwärzte Akten gaben immer wieder Anlass zu heftiger Kritik. Das neue Informationsordnungsgesetz schafft nun allgemein sowohl für den Nationalrat als auch für uns im Bundesrat geltende umfassende Regelungen, wie mit vertraulichen beziehungsweise geheimen Informationen umzugehen ist, die dem Parlament übermittelt werden.
Das hat auch Auswirkungen auf die Immunität der Abgeordneten, denn bei Verleumdung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird auch die berufliche Immunität eingeschränkt.
Die Anzahl der Untersuchungsausschüsse wird insofern begrenzt, als Abgeordnete, die ein Verlangen auf Einsetzung eines Ausschusses unterstützt haben, bis zur Beendigung der Tätigkeit dieses Ausschusses kein weiteres derartiges Verlangen unterschreiben dürfen.
Die Beweisaufnahme wird grundsätzlich auf zwölf Monate beschränkt. Im Bedarfsfall kann der Untersuchungsausschuss allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange und intensive Verhandlungen engagierter Abgeordneter brachten diese bahnbrechende Einigung und eine wertvolle Stärkung des österreichischen Parlamentarismus. Die konstruktive Arbeit der ParlamentarierInnen über Parteigrenzen hinweg, die Unterstützung der jeweiligen KlubexpertInnen und der JuristInnen der Parlamentsdirektion müssen heute ganz besonders hervorgehoben werden.
Mit diesem großen Schritt erhält das österreichische Parlament ein neues Selbstbewusstsein, eine neue Verantwortungskultur, und damit ist es meiner Meinung nach gelungen, dieses Parlament auch zu stärken. Wir können also von einem historischen Beschluss für die österreichische Demokratie sprechen.
Es ist ein Beispiel für modernen Parlamentarismus, dass fünf Parteien einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben – das Team Stronach hat sich da leider wieder ausgeklinkt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind überzeugt, dass diese Reform ein wesentlicher Schritt für eine zukunftsweisende Demokratieentwicklung ist, dass sie ein Beitrag zur Verbesserung der politischen Kultur ist, dass sie die Glaubwürdigkeit der PolitikerInnen in der österreichischen Bevölkerung stärkt und dass sie in Folge auch insgesamt für das Ansehen der österreichischen Politik nur gewinnbringend sein wird.
Mit dieser Reform setzen wir einen Schritt zu einem modernen, starken, selbstbewussten Parlament, das der österreichischen Politik und umso mehr der österreichi-
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