Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den zweiten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Als Erste ist Frau Bundesrätin Reich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
17.06
Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit einer breiten und verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS wurde die Reform der Untersuchungsausschüsse, in deren Mittelpunkt die Einsetzung dieses Kontrollinstruments als Minderheitsrecht steht, beschlossen.
Für diese Neuerungen waren umfassende Gesetzesänderungen notwendig. Die Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz braucht eine endgültige Beschlussfassung. Auch das Bundes-Verfassungsgesetz und die Folgegesetze müssen novelliert werden. Neu erlassen wird auch das Informationsordnungsgesetz.
Nun zu den wichtigsten Details, meine Damen und Herren: Ein Viertel der Abgeordneten, das sind 46, kann in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen.
Auch in diesem Ausschuss wird das Minderheitsrecht gewährleistet werden, etwa bei der Anforderung von Beweismitteln oder bei der Ladung von Auskunftspersonen. Damit wird einer jahrelangen Forderung der parlamentarischen Opposition Rechnung getragen und ein Kontrollinstrument für die Parlamentsminderheit eröffnet, das es außer in Deutschland in keinem europäischen Land gibt.
Die Regierungsparteien wiederum haben dieses Minderheitsrecht mit einer umfassenden Verfahrensreform verknüpft, um vor allem die Rechte der Auskunftspersonen besser zu schützen. Man will damit verhindern, dass Untersuchungsausschüsse zu einem öffentlichen Tribunal ausarten.
Verfahrensanwälte und Verfahrensanwältinnen werden nun für den entsprechenden Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte sorgen. VerfahrensrichterInnen unterstüt-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite