BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 139

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schen Bevölkerung, den Menschen dient. Wir von der SPÖ-Fraktion freuen uns über diesen von unseren KollegInnen hart erarbeiteten gemeinsamen Beschluss und stim­men gerne zu. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.11


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ebner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.12.03

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Prä­sidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Es ist jetzt inhaltlich bereits alles gesagt, was das Gesetz umfasst. Ich möchte nur noch auf ein paar Punkte eingehen, denn es ist bereits sehr ausführlich und umfassend berichtet worden.

In der Geschichte der Zweiten Republik gab es bisher laut Homepage des Parlaments in Summe 18 Untersuchungsausschüsse. Vielleicht kann sich der eine oder andere noch an die drei intensivsten Untersuchungsausschüsse erinnern.

Der erste dieser drei fand im Jahr 1980 statt und befasste sich mit dem Bau des AKH – immerhin 42 Sitzungen; der zweite dieser drei fand im Jahre 2006 statt und befasste sich mit der Beschaffung von Kampfflugzeugen – mit 48 Sitzungen; und 2011 fand je­ner zur Klärung von Korruptionsvorwürfen statt – 53 Sitzungen. Man sieht also, in der kürzeren Vergangenheit wurden es immer mehr Sitzungen und die Diskussionen im­mer länger.

Es hat aber auch Untersuchungsausschüsse zu anderen Vorfällen gegeben. Ich möch­te nur an einige erinnern: 1988 und 1989 ging es um den Fall „Lucona“, 1971 und 1972 ging es um die UNO-City, und in Summe waren es, wie gesagt, 18 Untersuchungsaus­schüsse, die eingerichtet wurden.

Klar ist eines: Bei Unklarheiten, bei irgendwelchen Vorwürfen muss es auf der einen Seite eine rechtliche und auf der anderen Seite eine politische Verantwortung geben, die aufgeklärt gehört. Für das Rechtliche gibt es die Gesetze, betreffend das Politische macht das entweder am Wahltag der Wähler oder eben der Untersuchungsausschuss.

Für uns in der Volkspartei stehen drei Punkte fest, was die Grundsätze betrifft. Der erste Grundsatz ist: Das Parlament muss Kontrollmöglichkeiten über die Geschäfts­führung einer Bundesregierung haben.

Der zweite Punkt: Untersuchungsausschüsse dienen als Instrument der Kontrolle und der Wahrheitsfindung, sie sind unerlässlich, sind aber, und das ist wichtig, kein Instru­ment einer staatlichen Rechtsprechung.

Drittens: Zur Wahrheitsfindung müssen Untersuchungsausschüsse auch entsprechen­de Sanktionierungsmöglichkeiten haben.

Es sind uns aber auch drei weitere Punkte wichtig, die meiner Meinung nach in der Vergangenheit nicht immer ganz erfüllt wurden, aber in Zukunft hoffentlich erfüllt wer­den. Es geht um das Vorgehen in einem Untersuchungsausschuss. Untersuchungs­ausschüsse sind keine Tribunale, die aus parteipolitischen Gründen verunglimpfen, be­schuldigen oder gar vernadern können.

Untersuchungsausschüsse sollen ergebnisorientiert arbeiten und keine Effekt- oder Aufmerksamkeitshascherei zum Ziel haben.

Der dritte Punkt: Untersuchungsausschüsse dürfen keine Grundsätze unseres Rechts­staates wie Grund- und Persönlichkeitsrechte außer Kraft setzen.

All diese Rahmenbedingungen wollte man erfüllen in den bereits zitierten harten Ver­handlungen, die sehr, sehr intensiv geführt wurden, wobei ich mich bei allen bedanken


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