BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 153

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das ist ja bitte nicht nichts, sondern das ist sehr viel! (Bundesrat Dönmez: Das hat ja keiner infrage gestellt!)

Das Pflegegeld in dieser Ausprägung, nämlich auch als Rechtsanspruch, wurde erst Anfang der neunziger Jahre – ich glaube 1992 oder 1993 – eingeführt, in Ablösung des Hilflosenzuschusses, auf den es ja keinen Rechtsanspruch gegeben hat. Es entwickelt sich da also in Österreich vieles weiter, und zwar sehr gut. Natürlich ist es das Primat der Opposition, Dinge zu hinterfragen, zu kritisieren und auch abzulehnen, keine Fra­ge, das gehört ja auch dazu, aber die Aufgabe von jenen, die das Land vorwärtsbrin­gen wollen, die regieren und regieren müssen, ist es, Systeme abzusichern. Da ist es eben zu wenig, einfach nur Halbwahrheiten oder angenehme Unwahrheiten zu verbrei­ten.

Natürlich, es gibt unangenehme Wahrheiten: Die unangenehme Wahrheit ist, dass die­ses System, in dem immer mehr zu Pflegende in unserer Gesellschaft zu finden sind, natürlich auch für die Zukunft abgesichert und deshalb auch weiterentwickelt werden muss. Wir haben ein paar rechtsstaatliche Prinzipien wie zum Beispiel den Vertrauens­schutz. Alle, die jetzt schon die Zusicherung in der Pflegestufe 1 und 2 haben, nämlich auch mit den 60 Stunden und 85 Stunden bei der Einstufung, für die bleibt es ja auch dabei. Es geht also nur um die zukünftigen Fälle.

Die unangenehme Wahrheit ist, dass man damit auch Kosten dämpfen will. Das ist ja keine Frage, und das soll man auch nicht schönreden. Das ist die Aufgabe von Par­teien, die regieren: die Systeme für die Zukunft abzusichern. Und es ist eben zu wenig, nur zu fordern, aber gar nicht zu sagen, wie man das alles finanzieren kann. (Bundes­rätin Mühlwerth: Vielleicht machen wir einmal eine Strukturreform!) Gerade wenn wir uns die Pflege anschauen, Frau Mühlwerth, dann sehen wir ja, dass sie auf drei große wesentliche Säulen aufgebaut ist.

Die erste ist einmal das Pflegegeld, wo diejenigen, die Pflegebedarf haben, Anspruch auf eine Leistung in einer der sieben Stufen haben.

Das zweite Säule ist die Pflege und Betreuung durch Angehörige, und wie richtig ge­sagt wurde, wollen zum Glück 80 Prozent zu Hause gepflegt werden (Bundesrat Mühl­werth: Gott sei Dank!), wenn es geht im Familienverband. Für den Fall, dass es im Familienverband nicht geht, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ebenfalls viel getan, man denke an die 24-Stunden-Betreuung. Das ist ja nicht nichts, sondern da ist ja vieles geschehen! Da hat sich ja der Sozialstaat wesentlich weiterentwickelt (Zwischenrufe der Bundesräte Dönmez und Mühlwerth), und es ist unsere Aufgabe, das so zu gestalten, dass es auch für die Zukunft abgesichert wird.

Die dritte Säule, der dritte große Bereich – das ist vor allem auch in den Gemeinden ganz wesentlich – sind natürlich die sozialen Dienste, also die Unterstützung mit mobi­len Diensten. Auch das hat sich, so denke ich, in den Ländern prächtig entwickelt. Ich kann da auch für die Steiermark sprechen. Wo es notwendig ist, gibt es auch die zu­gegebenermaßen teuerste Form der Pflege, nämlich die stationäre Einrichtung.

Mit diesen Säulen sind wir, glaube ich, sehr, sehr gut aufgestellt. Wenn man dann noch alle Nebenaspekte dazu betrachtet, nämlich den Ausbau der Familienhospizkarenz, die Versicherungsleistung für die pflegenden Angehörigen oder auch die Pensionsabsiche­rung für die pflegenden Angehörigen, dann sieht man: Da ist sehr, sehr viel gesche­hen, und das muss hier auch gesagt werden. Deswegen bin ich trotzdem der Meinung, man muss zu diesem Thema etwas sagen, man darf das nicht so stehen lassen, wie Sie es hier gebracht haben, nämlich den Blick auch bei diesem Gesetz einzig auf den Aspekt zu reduzieren, der – ja, es stimmt – kostendämpfend wirken soll, nämlich den erschwerten Zugang zu Pflegestufe 1 und 2, aber gleichzeitig nicht auszudrücken, was an guten Dingen in diesem Pflegegeldgesetz beschlossen wird, nämlich auch der Aus-


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