muss, dass es, wie ich glaube, immer wieder notwendig sein wird, auch entsprechend nachzujustieren, um Neugründungen und mehr zu ermöglichen als derzeit. Und das betrifft eben auch diese Register.
Wir stimmen auch dem Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, zu. Damit wird zum Teil auch eine Forderung aus dem Mittelstandsbericht erfüllt. Im Ausschuss war zu hören, dass es im nächsten Jahr eine große Novelle geben soll, die im Sinne einer Entbürokratisierung in diesem Bereich durchgeführt wird und die auch zu Erleichterungen und Verbesserungen für die Unternehmen führen soll. Möge das gelingen!
Es wird vielleicht auch eine Evaluierung nötig sein, ob hier Haftungsfragen schlagend werden, wenn zum Beispiel Eichamts-Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten Geräte beschädigen und Ähnliches, wer die Kosten nun wirklich trägt. Ich glaube nicht, dass das wirklich abschließend geklärt ist.
Die technischen Entwicklungen in diesem ganzen Bereich müssen vor allem dazu genutzt werden, die Verwaltung, die Administration zu vereinfachen, die Transparenz und die Kommunikation zu verbessern, um eben der Wirtschaft ein schnelles Reagieren auf die vielfältigen Entwicklungen und auch das Ausprobieren in vielen Bereichen zu ermöglichen.
Zum Handelsabkommen mit Kamerun: Unsere kritische Haltung gegenüber Handelsabkommen, die erstens intransparent verhandelt werden, ohne Einbindung der Parlamente verhandelt werden und die in ihren Auswirkungen die demokratischen Handlungsspielräume eines Staates dramatisch einschränken können, ist bekannt. Trotzdem haben wir in unserer letzten Sitzung, glaube ich, einem Abkommen mit einigen CARIFORUM-Staaten und der Elfenbeinküste zugestimmt. Dem vorliegenden Abkommen versagen wir allerdings unsere Zustimmung, und ich möchte das im Folgenden kurz begründen.
Wir versuchen wirklich, uns jedes Abkommen genau anzuschauen, weil die Staaten, die jetzt laufend mit der EU Abkommen schließen – übrigens auf sehr massiven Druck auch vonseiten der EU –, sehr verschiedene Voraussetzungen mitbringen. Das Problem, das wir in diesem Fall sehen, ist, dass Kamerun nur ganz knapp über dem Niveau eines LDC-Staates, eines Least Developed Countries, liegt, andererseits aber von LDC-Staaten umgeben ist, die keine Anstalten machen, mit der EU Abkommen zu verhandeln. Das heißt, dieses Abkommen wird isoliert Kamerun betreffen, aber nicht eine Region, was anzustreben ist. Das ist der Unterschied zum Abkommen mit der Elfenbeinküste, bei dem wirklich zu erwarten ist, dass es sich um ein Übergangsabkommen handelt, wohingegen in diesem Fall jetzt weit und breit keine Nachfolgeregelung für die ganze Region in Sicht ist.
Das heißt, es hat sicher geringe bis gar keine positive regionale Wirkung, könnte aber andererseits dazu führen, dass Kamerun zu einem Einfallstor für Waren aus der EU in der ganzen Region wird, dass hier also sozusagen ein Tor aufgeht, wodurch diese Staaten keine Schutzmöglichkeiten mehr für ihre lokale Wirtschaft haben, um Konzernen und ihren Interessen wirklich etwas entgegenzusetzen.
Kamerun kann zwar weiterhin Zölle auf Lebensmittel verhängen, kann also sozusagen die Ernährungssituation, wenn es diese gefährdet sieht, zu schützen versuchen, aber man muss sich, denke ich, diesen Warenkatalog, der sehr umfangreich ist, mit den Ausnahmebestimmungen genau anschauen. So kann sich Kamerun zum Beispiel nicht gegen Saatgutimporte wehren. Für Monsanto wird das Tor zu Kamerun also weit geöffnet.
Kamerun ist – im Gegensatz zur Elfenbeinküste – nicht exportorientiert, und es ist so, dass sich dieses Land zu 75 Prozent öffnen muss, wie gesagt, auch noch bei einem Ausnahmenkatalog, über den man diskutieren kann und sollte.
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