BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 168

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Und zweitens hat sich dieser Autor auch damit auseinandergesetzt, was ein Unterneh­men ist. Ein Unternehmen hat nämlich nicht, wie die Wirtschaftskammer immer sagt, einfach jemand, der einen Gewerbeschein hat – und den Gewerbeschein kann ich mir um die Ecke kaufen, und wenn ich hundert Gewerbescheine habe, habe ich hundert Stimmen und habe dann hundert Unternehmen –, nein, ein Unternehmen ist – und mein Respekt vor dieser Definition! – ökonomisch gesehen dann ein Unternehmen, wenn es mehr als 10 000 € Umsatz hat. Damit ist nämlich ein Zeichen gesetzt, dass dieses Unternehmen wirklich etwas tut und man nicht nur am Papier einen Gewerbe­schein hat. Das ist ganz toll gemacht worden!

Der Autor von Kapitel 1 hat auch den Mut gehabt, anzusprechen, dass die Arbeitslosig­keit noch höher ist als ausgewiesen, weil diejenigen, die aus dem Erwerbsleben ausge­schieden sind, auch dazugezählt werden müssten. Die Arbeitslosigkeit ist also eigent­lich höher als angegeben.

Der Autor hat auch richtigerweise gesagt, dass Österreich im Feld der Neugründungen fast an unterster Stelle ist, weil eben die Rahmenbedingungen nicht so sind, wie sie ei­gentlich sein sollten.

Das mit der Statistik habe ich schon gesagt. Die Fußnoten wurden auch gesetzt. Das Lektorat, das habe ich zuvor erwähnt, hat offensichtlich vergessen, den Anmerkungs­apparat anzuführen. Das schaut jetzt ein bisschen komisch aus, sollte aber gemacht werden.

Nun zu den Sachen, die nicht drinnen stehen und die mir aufgefallen sind. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Mayer: Okay?!)

Sie werden zwar als Ein-Personen-Unternehmen definiert, juristisch ist aber das Wort Einzelunternehmer besser, denn de jure ist das ein Einzelunternehmer, der sehr wohl Mitarbeiter hat, die mitarbeiten, die er sich aber nicht leisten kann. (Bundesrätin Zwazl: Was?!) Und da, wenn ich das erwähnen darf, ist im Mittelstandsbericht 2010 sehr wohl drinnen gestanden, dass 79 Prozent der Einzelunternehmer deswegen Einzelunterneh­mer sind, weil sie sich eben aufgrund der hohen Lohnzusatzkosten keinen Mitarbeiter leisten können. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Das steht diesmal nicht drinnen. Ich glaube nicht, dass sich das geändert hat, es entspricht aber den Tat­sachen.

Dass Einzelunternehmer oft mehr Freizeit haben wollen im Sinne davon, dass sie sich um die eigenen Kinder kümmern müssen beziehungsweise sie freiwillig eine Teilzeitar­beit annehmen, glaube ich nicht ganz. Da gefällt mir das Argument aus dem Mittel­standsbericht 2010 besser, und ich glaube, das entspricht auch mehr der Realität.

Was mir noch aufgefallen ist, ist meiner Meinung nach ein Übersetzungsfehler beim Small Business Act. Da steht nämlich als Punkt eins auf Deutsch „Unternehmerische Initiative“. Auf Englisch steht da „is rewarded“, also dass sich ein Unternehmer besser entfalten kann und Unternehmertum belohnt wird. – Das Wort „belohnt“ ist wichtig, das steckt in Initiative nicht drinnen.

Unternehmertum wird belohnt, und was ist eine Belohnung? – Wenn er die Gewinne, die er schafft, wenn er die Umsätze, die er mit seinem ganzen Team, mit seinen Mit­arbeitern erreicht, auch behalten darf und weiter investieren kann. Das ist der berühmte ordnungspolitische Rahmen, der im Small Business Act im Englischen sehr wohl gemeint ist, im Deutschen aber komischerweise wegfällt. Daher ist der zweite Teil des Mittelstandsberichts inhaltlich nicht ganz entsprechend, was den Punkt eins des Small Business Act betrifft. Das wollte ich nur erwähnen. (Zwischenruf des Bundesrates May­er.) Deswegen darf man sich auch nicht wundern, dass auf den gesamten 300 Seiten die Abgabenquote, die Steuerquote nicht vorkommt. Das gebe ich nur zu bedenken.

 


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