Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) (III-536-BR/2014 d.B. sowie 9288/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 32. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) zur Kenntnis zu nehmen.
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
18.58
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich möchte mich bei dir einmal bedanken, dass du meinen slowenischen Namen richtig aussprichst. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe mir erlaubt, diesen Bericht etwas großzügiger zu lesen, damit ich mir nicht wieder den Vorwurf des Herrn Vizekanzlers einheimse, ich kritisiere den Bericht zu sehr. Auf jeden Fall weiß ich, dass es eine Heidenarbeit war, diese fast 300 Seiten zusammenzustellen. Dafür sicherlich meine Gratulation an jene Dame, die auch im Ausschuss war, die dafür die Verantwortung trägt; wie gesagt, Respekt vor dieser Leistung!
Trotzdem kann man nicht über alles hinwegsehen, und manches sollte doch erwähnt werden. – Aber um zu den Leistungen zurückzukommen: Ich weiß auch, dass der Bericht von verschiedenen Autoren geschrieben wird – das ist sicherlich schwierig –, und dass am Schluss wahrscheinlich das Lektorat fehlt. Das führt dann natürlich dazu, dass sich – wie soll man sagen? – verschiedene Widersprüche ergeben. Aber darüber sei, wie gesagt, hinweggesehen.
Besonders der Autor von Kapitel 1 hat mir sehr gefallen, denn er hat sich auch mit der Methodik beschäftigt – das ist bis jetzt überhaupt noch nicht vorgekommen. Er hat nämlich erstens gesagt: Nein, er verwendet die Statistiken der Statistik Austria und nicht die Statistiken der Wirtschaftskammer, weil diese einfach nicht brauchbar sind.
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