BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 218

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TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rah­menübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesell­schaft (200 d.B. sowie 9312/BR d.B.)

TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäi­sches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B. so­wie 9313/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhellig­keit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Zif­fer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmen­einhelligkeit).

TO-Punkt 5: Außen- und Europapolitischer Bericht 2012 der Bundesregierung (III-532-BR/2014 d.B. sowie 9314/BR d.B.)

TO-Punkt 6: Außen- und Europapolitischer Bericht 2013 der Bundesregierung (III-533-BR/2014 d.B. sowie 9315/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 5: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 7: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (371 d.B. und 410 d.B. sowie 9290/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 8: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Ju­gendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerken­nungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvoll­zugsreorganisationsgesetz 2014) (347 d.B. und 396 d.B. sowie 9303/BR d.B.)

TO-Punkt 9: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (348 d.B. und 397 d.B. sowie 9304/BR d.B.)

TO-Punkt 10: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert wer­den (EU-JZG-ÄndG 2014) (353 d.B. und 398 d.B. sowie 9305/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 8: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

 


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