und ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013 (III-96, III-66 und 381/NR der Beilagen).
Im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegen diese Beschlüsse des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung ist daher nicht vorgesehen.
Im Einlauf befindet sich weiters ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (271 und 383/NR der Beilagen).
Im Sinne des Art. 23i Abs. 3 2. Satz B-VG unterliegt dieser Beschluss des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung ist daher nicht vorgesehen.
Es liegt der Selbständige Antrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, vor (Beilage B).
Es wird beantragt, diesen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Der Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen (Beilage B), den gegenständlichen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, wird mit Stimmeneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit) angenommen.
Die Präsidentin ergänzt daher die
Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 209/A-BR/2014 als neugereihten 43. Tagesordnungspunkt. Der bisherige
Tagesordnungs-
punkt 43 wird somit
Tagesordnungspunkt 44.
Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 5 und 6, 8 bis 10, 23 und 24, 25 und 26, 29 bis 31, 34 und 35, 37 und 38 sowie 41 und 42 jeweils unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.)
Die Bundesräte Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B. und 295 d.B. sowie 9311/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
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