BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 219

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Zu TO-Punkt 9: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TO-Punkt 10: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,

wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 11: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbrin­gungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014) (366 d.B. und 399 d.B. sowie 9306/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 12: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Ge­setz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (367 d.B. und 400 d.B. so­wie 9307/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 13: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No­velle 2014 – UrhG-Nov 2014) (368 d.B. und 401 d.B. sowie 9308/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 14: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirks­gerichte in Graz aufgehoben wird (370 d.B. und 402 d.B. sowie 9309/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 15: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015) (352 d.B. und 386 d.B. so­wie 9310/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 16: Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung auf Grund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (208/A(E)-BR/2014 sowie 9297/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 17: Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwalt­schaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014 sowie 9270/BR d.B.)

 


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