BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 220

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Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 18: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B. und 430 d.B. sowie 9276/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 19: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz ge­ändert wird (804/A und 431 d.B. sowie 9277/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 20: ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B. sowie 9278/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird an­genommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 21: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförde­rungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (322 d.B. und 376 d.B. sowie 9301/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 22: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkom­men über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung des Staates Israel (299 d.B. und 379 d.B. sowie 9302/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 23: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshof­gesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahl­ordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden (718/A und 439 d.B. sowie 9279/BR d.B.)

TO-Punkt 24: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informations­ordnungsgesetz - InfOG) erlassen werden (720/A und 441 d.B. sowie 9280/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 23: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 24: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates nach Art. 30a B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zwei­drittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 25: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (365 d.B. und 414 d.B. sowie 9281/BR d.B.)

 


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