BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 222

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Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 34: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) (346 d.B. und 412 d.B. sowie 9291/BR d.B.)

TO-Punkt 35: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (351 d.B. und 413 d.B. sowie 9292/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 34: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

Zu TO-Punkt 35: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 36: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) (349 d.B. und 411 d.B. sowie 9293/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).

TO-Punkt 37: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsa­chen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungs­steuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungs­steuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durch­führungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014) (360 d.B. und 432 d.B. sowie 9272/BR d.B. und 9294/BR d.B.)

TO-Punkt 38: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird (433 d.B. sowie 9295/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 37: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 38: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit). TO-Punkt 39: Beschluss des Nationalrates vom 11. De­zember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das De­visengesetz 2004 geändert werden (350 d.B. und 435 d.B. sowie 9273/BR d.B. und 9296/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 40: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbe-


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