BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 223

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hördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturen­vollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Banken­interventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 41: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transpa­renzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B. und 384 d.B. sowie 9299/BR d.B.)

TO-Punkt 42: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 d.B. und 385 d.B. sowie 9300/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 41: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

Zu TO-Punkt 42: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 43: Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Rein­hard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versi­cherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Abstimmung: Der Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Absatz 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

TO-Punkt 44:

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015

Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsidentin des Bundesrates und Bundesrat Mag. Harald HIMMER und als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates (Beilage XLIV/1 und 2) so­wie

Bundesrätin Ana BLATNIK, Bundesrat Josef SALLER, Bundesrat Ewald LINDINGER sowie Bundesrätin Anneliese JUNKER zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates (Beilagen XLIV/3 und 4) sowie

Bundesrat Ferdinand TIEFNIG, Bundesrat Werner STADLER, Bundesrat Gerd KRU­SCHE und Bundesrätin Mag.a Nicole SCHREYER zu Ordnern bzw. zur Ordnerin des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2015 (Beilagen XLIV/5,3,6 und 7) zu wählen.

Abstimmungen:

Die Wahl von Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsiden­tin des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.

 


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