hördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 41: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B. und 384 d.B. sowie 9299/BR d.B.)
TO-Punkt 42: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 d.B. und 385 d.B. sowie 9300/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 41: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 42: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 43: Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird
Abstimmung: Der Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Absatz 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 44:
Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015
Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsidentin des Bundesrates und Bundesrat Mag. Harald HIMMER und als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates (Beilage XLIV/1 und 2) sowie
Bundesrätin Ana BLATNIK, Bundesrat Josef SALLER, Bundesrat Ewald LINDINGER sowie Bundesrätin Anneliese JUNKER zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates (Beilagen XLIV/3 und 4) sowie
Bundesrat Ferdinand TIEFNIG, Bundesrat Werner STADLER, Bundesrat Gerd KRUSCHE und Bundesrätin Mag.a Nicole SCHREYER zu Ordnern bzw. zur Ordnerin des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2015 (Beilagen XLIV/5,3,6 und 7) zu wählen.
Abstimmungen:
Die Wahl von Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsidentin des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.
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