meinsam mit den Ländervertretern und den Gemeinden den Finanzausgleich bis Ende 2016 zu verlängern. Das war in dieser Übergangsphase nicht ganz einfach. Ich glaube aber, es war wichtig, dass wir dieses Signal gesetzt haben, um uns ausreichend Zeit zu geben, über die zukünftige Struktur des Finanzausgleichs zu verhandeln, aber gleichzeitig auch den Ländern und Gemeinden die Sicherheit zu geben, dass sie bis Ende 2016 mit dem bestehenden Finanzausgleich auskommen können, auskommen müssen und die Verantwortung dafür gemeinsam tragen.
Es wird immer wieder darüber diskutiert, dass der aktuelle Finanzausgleich mit dem Schlüssel von 67 - 22 - 11 für die Verteilung der Steuereinnahmen – also 67 Prozent Bund, 22 Prozent Länder und 11 Prozent Gemeinden – natürlich jeweils Auswirkungen hat. Doch wenn gesagt wird, dies hat Auswirkungen auf die Gemeinden oder auf die Länder, werde ich nicht müde, immer wieder aufs Neue zu betonen: Es hat zu 67 Prozent Auswirkungen auf den Bund! Es ist meiner Meinung nach in diesem Zusammenwirken sehr wichtig, dass wir das auch klarstellen.
Der zweite Punkt ist: Wir brauchen, um den Finanzausgleich 2015/16 zu verhandeln und 2017 in Kraft zu setzen, einige Voraussetzungen, die wichtig sind, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Die erste Maßnahme, die ich eingeleitet habe, betrifft ein Projekt, das mich begleitet, seit ich selbst 2007/2008 noch im Nationalrat war, nämlich die Frage der Harmonisierung des Haushaltsrechtes. Ich halte es für eine wesentliche Voraussetzung, dass wir in Zukunft auf der Grundlage von transparenten, vergleichbaren Daten den Finanzausgleich fair verhandeln können.
Daher bin ich mit den Ländern übereingekommen, dass wir dieses Projekt in Angriff nehmen. Es ist praktisch durchverhandelt. Es hängt noch an einigen ganz kleinen Punkten. Ich mache darauf aufmerksam, dass es nicht allein die Verordnungsermächtigung des Finanzministers ist, sondern ich brauche dazu die Zustimmung des Präsidenten des Rechnungshofes. Daher sind wir in ständigem Kontakt, um das abzugleichen. Ich gehe aber davon aus, dass wir im ersten Quartal das Projekt Harmonisierung des Haushaltsrechts erfolgreich abschließen können und in die Umsetzung gehen.
Warum ist das so wichtig? – Wir haben unterschiedliche Buchungsvorgänge in den einzelnen Ländern. Manche Dinge sind nicht vergleichbar. Dadurch kann es zu Vor- oder Nachteilen kommen. Wir sind gemeinsam übereingekommen, wir sollten das sauber und transparent darstellen. Daher ist einer der wesentlichen Schritte für die Voraussetzung dafür, den nächsten Finanzausgleich erfolgreich in Angriff zu nehmen, die Harmonisierung des Haushaltsrechts. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
Das bricht sich klarerweise dann auch auf die Gemeinden herunter, und wir sind in guten Gesprächen darüber, wie wir das auf der Gemeindeebene umsetzen können. Gerade die letzten Tage, vor allem mit den dramatischen Entwicklungen betreffend den Schweizer Franken, haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir transparent mit diesen Dingen umgehen. Daher glaube ich, dass die Schaffung dieser Voraussetzung ein wichtiges Ziel war, um den Finanzausgleich 2017 in Angriff nehmen zu können.
Der zweite wesentliche Punkt und der Grund, warum wir die Verhandlungen zum Finanzausgleich im zweiten Quartal des heurigen Jahres mit einer Veranstaltung beginnen werden, ist die Steuerreform. Die Steuerreform in der jetzigen Prägung, wie wir sie vorhaben, hat selbstverständlich Auswirkungen auf den Finanzausgleich bis Ende 2016. Das ist bedingt dadurch, dass, wenn der Bund weniger Einnahmen lukriert, zum Beispiel durch starke Absenkungen des Eingangssteuersatzes, das natürlich auf die Länder und die Kommunen durchschlägt.
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