BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 14

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ben in diesem Land eine lange Tradition. Ich erinnere an den Konvent und an andere Maßnahmen, ich erinnere an Hunderte von Vorschlägen, die dazu gemacht wurden. Wir wollen das jetzt auf der Ebene eines Kostendämpfungspfades auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – in Angriff nehmen. Die­ses Modell ist ebenfalls in Ausarbeitung; Sie sehen, es geht jetzt sehr zügig voran. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir am 17. März ein Ergebnis zur Steuerreform prä­sentieren können.

Der nächste Schritt ist: Start der Verhandlungen für den Finanzausgleich. Was sind die konkreten Ziele, die hinter dem neuen Finanzausgleich stehen? – Ein konkretes Ziel ist die Maßnahme 1, nämlich eine Aufgabenkritik durchzuführen, um festzustellen: Wo pas­siert jetzt was? Wo passiert es doppelt? Wo passiert es dreifach? Und wie können wir das in den Griff bekommen?

Ich glaube, dass die Diskussion über die Kompetenzen in Österreich eine lange Tra­dition hat, aber ich glaube, über die Aufgabenkritik wird es bewusster, dass wir uns hier entsprechend bewegen müssen.

Frau Präsidentin Zwazl hat von einem der wichtigsten Prinzipien gesprochen, nämlich: Hinter der Frage des Finanzausgleichs und der Aufgabenorientierung, die der zweite Punkt des Finanzausgleichs ist, steht die Frage der Subsidiarität. Es geht nicht um die Frage: zentral oder föderal?, sondern es geht um die Frage der Subsidiarität: Auf wel­cher Ebene können wir die Leistungen so bürgernah wie möglich und so effizient wie möglich erbringen?

Da wird jeder darüber nachdenken müssen, ob das, was wir heute machen, noch richtig ist für die Menschen, die von uns erwarten, dass wir eine bürgernahe Verwal­tung haben. Daher ist dieses Subsidiaritätsprinzip im Hintergrund, und nicht immer die Frage dieses eher populistischen Streits: zentralisieren oder dezentralisieren?, al­so: zentral oder föderal?

Das ist eine wichtige Voraussetzung, um dann den Punkt Aufgabenorientierung sicher­stellen zu können, denn wenn man das nicht beleuchtet, dann wird es zu keiner Dis­kussion über die Aufgabenorientierung kommen. Daher ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir das in den Vordergrund stellen und bei diesen Verhandlungen, auch jenen nach der Aufgabenkritik, gemeinsam mit der wesentlichen Prämisse der Subsidiarität zu einem Maßnahmenpaket kommen, mit dem wir dieses Ziel „bürgernahe Verwaltung mit hoher Effizienz“ erfüllen können.

Ein besonderes Anliegen ist mir – weil ich die derzeitige Aufteilung auch aus anderen Tätigkeiten schon sehr lange als typisch österreichische Situation kenne – die Zusam­menführung von Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. Ich glaube, dass es grund­sätzlich falsch ist, dass einer bestellt und der andere bezahlt. Ich glaube, das ist falsch. Ich habe auch in meiner früheren Tätigkeit als Vorsitzender des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger immer wieder auf dieses Prinzip hingewiesen, dass wir Zuständigkeit und Verantwortlichkeit in eine Hand bringen müssen. Da geht es jetzt nicht um die Frage, wer die Hand ist, sondern wer das nach dem Subsidiaritätsprinzip am besten macht – das ist der entscheidende Punkt –, aber dann zusammen, so, dass die Verantwortung mit der Zuständigkeit gebündelt ist.

Ich glaube, dass der Zustand der Verantwortlichkeit ein ganz wichtiger ist – denn das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger von uns, dass wir die Verantwortung für die Leistungen übernehmen. Zuständig kann man schnell einmal sein, verantwortlich zu sein ist viel schwieriger. Wenn wir das aber zusammenbringen, haben wir einen we­sentlichen Schritt gemacht.

Ein vierter wesentlicher Punkt, dem wir uns in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Gemeinden widmen müssen, wird die Frage sein: Wie transparent kann man die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite