BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 15

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Finanzströme darstellen? Viele Dinge, glaube ich, sind derzeit nicht übertrieben trans­parent. Das hängt auch mit dem von mir eingangs erwähnten Punkt zusammen, der Notwendigkeit der Harmonisierung des Haushaltsrechts. Wenn wir das harmonisiert haben, wird auch die transparente Darstellung leichter.

Daraus resultierend gibt es eine ganz wichtige Botschaft, die wir im Rahmen des Fi­nanzausgleichs diskutieren werden, nämlich: Wo haben wir Best-Practice-Beispiele, aus denen wir lernen können? Und wo haben wir Benchmarks, an denen wir uns orien­tieren können? Ich glaube, das ist ein guter, vernünftiger und sinnvoller Wettbewerb der Regionen, Wettbewerb der Kommunen und Wettbewerb auch zwischen Bund, Län­dern und Gemeinden.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dort hinzukommen, wo etwas besonders gut gemacht wird und wo wir davon etwas mitnehmen und daraus lernen können. In vielen Fällen müssen wir nicht das Rad neu erfinden – wir müssen es nur so benutzen, dass es alle einheitlich übersetzen und auch verwenden können.

Wie lautet der aktuelle Plan? – Zum Thema Zuständigkeit und Verantwortlichkeit habe ich die Schweizer Finanzministerin, Frau Widmer-Schlumpf, eingeladen, anlässlich des Kick-offs, wahrscheinlich im Mai, hier in Österreich einen Vortrag über Vor- und Nach­teile der kantonalen Steuer zu halten. Denn eines, glaube ich, muss man schon offen sagen: Wenn man über Zuständigkeit und Verantwortlichkeit diskutiert, dann muss man die Frage autonomer Steuern mitdiskutieren. Es muss ja nicht sein, dass sie kommen – aber ich halte nichts davon, dass das Thema immer wieder hochgefahren wird, und dann sagt einfach irgendjemand, darüber diskutieren wir nicht.

Daher habe ich den Ländern vorgeschlagen, das Ganze ergebnisoffen zu diskutieren. Schauen wir uns einmal an, welche Vorteile und welche Nachteile dahinter stecken. Wir sollten die Diskussion offen führen, um nicht von vornherein Positionen aufzubau­en – der eine ist dafür und der andere ist dagegen –, sondern wir sollten überlegen, welche Vorteile und welche Nachteile es hat.

Ich habe aus einem Gespräch mit der Schweizer Finanzministerin eine Botschaft – ne­ben vielen anderen – schon mitgenommen: Es darf durch solche Maßnahmen zu kei­nem ruinösen Steuerwettbewerb innerhalb der Bundesländer kommen. Das führt näm­lich dazu, dass sie, sobald ihnen das Geld ausgeht, zum Finanzminister kommen und sagen, bitte gib uns wieder Geld. Das wird es dann auch nicht geben.

Daher meine ich, gehen wir das Ergebnis offen an, seien wir in dieser Diskussion be­müht, die guten und schlechten Argumente abzuwägen, um am Schluss zu einem Er­gebnis zu kommen. Ich weiß auch noch nicht, was dabei herauskommen kann, ich weiß auch noch nicht, welche Hebel man im Detail ansetzen kann. Wir haben viele internationale Studien, die wir für die Diskussion zur Verfügung stellen. Aber ich glau­be, dieses Thema ergebnisoffen zu diskutieren führt auch dazu, dass man das Kapitel am Schluss abhakt – entweder in dieser oder in jener Richtung. Ich glaube, wir müssen in der Politik auch lernen, Kapitel abzuarbeiten, sie abzuhaken und zu sagen: Ist erle­digt, hat nichts gebracht!, beziehungsweise: Hat viel gebracht, tun wir dort weiter!

Daher ist in unserem Zeitplan vermutlich im Mai eine gemeinsame Kick-off-Veranstal­tung der Verhandler für den Finanzausgleich vorgesehen. Danach werden wir die ein­zelnen Themen Arbeitsgruppen zuordnen – wir werden die Arbeitsgruppen entsprechend mit Bund, Ländern und Gemeinden oder eben nur dual, wenn es erforderlich ist, be­setzen – und werden versuchen, bis Jahresende 2015 die Kapitel abzuarbeiten, so­dass im Jahr 2016 noch ausreichend Zeit für allfällige politische Nachjustierungen ist und wir anschließend in selben Jahr an die legistische Umsetzung gehen können. Diese ist bei einem Finanzausgleich ziemlich aufwendig, weil dahinter, wie Sie alle wis­sen, nicht nur der Finanzausgleich selbst steht, sondern eine Unsumme von 15a-Ver-


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