BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 21

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Mir ist die Debatte um den Finanzausgleich nach wie vor viel zu wenig transparent, auch viel zu wenig heftig und intensiv. Während eben das Thema Steuerreform in den Medien Thema Nummer eins ist und auch die Parteien sich die Bälle und Konzepte zuspielen – nicht immer fair –, herrscht bezüglich Finanzausgleich doch weitgehend Schweigen. Von wem, wo wird was verhandelt?

Ich glaube, dass man in der Analyse relativ schnell einen Konsens schaffen kann. Die Aufgabenkritik ist wichtig und soll passieren. Kollege Perhab hat bezüglich des Finanz­ausgleichs von einem „Blutkreislauf“ gesprochen. – Ich glaube, wenn dem tatsächlich so wäre, hätten wir hier sehr viele Infarkte, Thrombosen – die wir ja tatsächlich haben – und einen sich mühsam weiterbringenden Organismus.

Wir haben eben eine zu zentralistische Einnahmenseite und einen sehr teuren, intrans­parenten Transferdschungel. Das ist, glaube ich, in der Analyse sicher. Es gab ja be­reits unzählige Kommissionen, es gab groß angelegte Versuche wie den Österreich-Konvent, hier grundlegend etwas zu verändern. Allein der Finanzausgleich wurde im­mer wieder nur verlängert, etwas verkompliziert, behübscht oder verändert durch un­zählige Artikel-15a-Vereinbarungen, und ich fürchte, es wird so wie in den vorangegan­genen Perioden weitergewurschtelt.

In der Vereinbarung des jetzt gerade verlängerten, 2008 begonnenen Finanzausgleichs – ich habe mir die Vereinbarung von damals noch einmal durchgelesen – hieß es:

„Eine Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Reform des Finanzausgleichs“ wird eingesetzt „sowie je eine Arbeitsgruppe zur Struktur und Finanzierung der Gesundheit und Pfle­ge“. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppen muss „bis zum Beginn der zweiten Etappe“ vorliegen. – Das wäre 2011 gewesen. Jetzt wurde wieder verlängert, und von einer grund­sätzlichen Reform sind wir mindestens so weit entfernt wie 2008 oder 2011.

Einer der grundlegenden Fehler ist meiner Meinung nach, dass nach wie vor versucht wird, das Problem top-down zu lösen, anstatt den zwar mühsamen, aber in Zeiten wie diesen – mit einer aufgeklärten und gebildeten Bevölkerung, einem großen Potenzial in der Verwaltung, in den Ländern und in den Gemeinden – möglichen Weg von unten nach oben zu gehen. Das bedeutet, die ernst gemeinte Frage im Rahmen der Aufga­benkritik und in der Analyse zu stellen: Was braucht ihr auf Gemeindeebene, in eurem Umfeld, um die Probleme zu lösen, welche nächste Ebene ist notwendig und wie kann die Kommunikation effizient gestaltet werden? – So muss man sich von unten nach oben arbeiten, um damit auch Verantwortung, Gestaltungsspielraum und Motivation nach unten zu bringen.

Ich bin da mit Ihnen einer Meinung, ich glaube, dass das durchaus auch Ihre Intention ist, aber darüber zu reden und sich hier auf dieser Ebene darin zu bestärken, ist das eine. Mir fehlen dazu die Taten, und ich sage das so wie draußen in den Dörfern, in den Gemeinden. Wie eine heiße Kartoffel wird ja die Frage immer wieder hin- und her­geschoben, zuerst Aufgabenreform und dann Kompetenzverteilung neu, Henne vor Ei, Ei vor Henne, und man hat immer wieder das Gefühl, das Ganze dreht sich in einer Endlosschleife. Wie kommt man von dieser Situation zu einer konstruktiven Debatte und damit eben zu einem aufgabenorientierten Finanzausgleich, statt immer wieder in Machtspielen und ineffizienten und teuren Strukturen stecken zu bleiben?

Wir brauchen flexible, differenzierte und partnerschaftliche Lösungen, und das Mitein­ander muss dabei im Vordergrund stehen. Ein einheitliches Haushaltsrecht ist eine Grundbedingung, ist ein Handwerkszeug, ebenso wie entsprechende Benchmarks, um Erfolg und Misserfolg überhaupt messen zu können. Teilweise sind wir ja hier wirklich mit dem Faustkeil unterwegs und haben das Computerzeitalter und eine zeitgemäße Methodik bei Weitem noch nicht erreicht. Aber vor allem braucht es meiner Meinung nach auch eine stärkere Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und deshalb einen anderen Ansatz, nämlich eine Reform von unten nach oben.

 


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