BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 39

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Das Programm und seine Strategie orientieren sich an den Herausforderungen der kom­menden Jahre, die auch in den Debattenbeiträgen vorhin sehr deutlich und richtig dar­gestellt wurden. Wir setzen im Sinne einer flächendeckenden Ökologisierung der hei­mischen Landwirtschaft im Wesentlichen beim bewährten Weg einer nachhaltigen, um­weltgerechten Landbewirtschaftung an. Mit dem neuen Programm setzen wir aber auch einen breiteren, innovativeren Ansatz um, beispielsweise mit Maßnahmen im Be­reich der sozialen Dienstleistungen im Sozialbereich, Maßnahmen zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmungen und eben auch zur Unterstützung der Nutzung von erneuerbaren Energien, um auch den ländlichen Raum sehr stark an der notwen­digen Energiewende zu beteiligen. Auch die Unterstützung der Gründung von Unter­nehmen im ländlichen Raum, insbesondere im KMU-Bereich, ist ein Schwerpunkt in diesem Programm.

Zentral sind aber auch, wie bisher, Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft. Da­bei geht es insbesondere um eine ressourcenschonende Produktion und den Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft, die von der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere auch der Almwirtschaft, ganz maßgeblich gestaltet werden. Mit einem umfassenden Maßnahmenbündel wird außerdem sichergestellt, dass die Land- und Forstwirtschaft innovativer, professioneller und wettbewerbsfähiger gemacht und der Fokus auf quali­tativ hochwertige Lebensmittel gesetzt wird.

Im Bereich der Investitionsförderung nützen wir die Hebelwirkung für die Wertschöp­fung der vor- und nachgelagerten Wirtschaftssektoren. Investitionen in die Modernisie­rung unserer Betriebe binden den vor- und nachgelagerten Bereich ein und sind ein sehr effektives Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nicht nur der bäuer­lichen Betriebe, sondern insgesamt der kleineren und mittleren Unternehmungen im länd­lichen Raum. Wir haben daher ganz bewusst die Mittel dafür um 25 Prozent aufge­stockt. Schwerpunkte sind auch hier die Umweltwirkung von Investitionen und eine bes­sere Ressourcennutzung.

Weitere wichtige Schwerpunkte sind auch ein breiteres Bildungs- und Innovationspro­gramm zur Stärkung des Know-hows in der Umsetzung über Bildungs- und Beratungs­leistungen sowie eine höhere Dotierung im Bereich Forschung und Entwicklung, vor al­lem über das neue Instrument der Europäischen Innovationspartnerschaft.

Es gibt weiters Infrastrukturmaßnahmen, die das Rückgrat der ländlichen Wirtschaft stär­ken sollen. Die Notwendigkeit des Ausbaus von Breitbandinternet wurde schon ange­sprochen. Da haben wir im Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 bis 2020 53 Millionen € als Ergänzung zur Breitbandmilliarde des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorgesehen. Mit LEADER, dem bewährten An­satz, werden auch wie bisher ausgewählte Regionen unterstützt, wobei insbesondere der Bottom-up-Ansatz massiv gestärkt wird. Etwa 70 Regionen werden da wieder un­terstützt werden können.

Gemeinden – das möchte ich auch betonen – profitieren in besonderem Maße vom Programm für ländliche Entwicklung, weil alle Maßnahmen die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftskreisläufe im ländlichen Raum stärken, weil eine Reihe von Maßnahmen direkt die Bedürfnisse der Gemeinden adressieren, wie zum Beispiel Kinder- und Alten­betreuung im Rahmen der sozialen Dienstleistungen, Bioheizwerke, der Ausbau des ländlichen Wegenetzes, die Breitbandinfrastruktur, und weil der ländliche Raum mit seinen Gemeinden durch alle Programmmaßnahmen insgesamt attraktiver gestaltet wird.

Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der ländliche Raum ist meiner Meinung nach das Herz Österreichs. Seine Vitalität ist für den Stand­ort Österreich unglaublich wichtig, und ich bin stolz darauf, mit dem Programm für länd­liche Entwicklung Rahmenbedingungen geschaffen zu haben, die den ländlichen Raum


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