BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 67

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entspricht, das den medizinischen Fortschritt widerspiegelt und das den betroffenen Menschen Sicherheit gibt und sie nicht zwingt, für medizinische Eingriffe ins Ausland zu fahren. Österreich und Italien sind die einzigen Staaten, die dieses Gesetz noch nicht haben.

Der Verfassungsgerichtshof hob Teile des Fortpflanzungsmedizingesetzes auf – wie die Frau Kollegin schon berichtet hat –, und es gab lange, sehr kontroverse Diskus­sionen. Es wurden viele Expertinnen und Experten gehört, wobei einige fanden, dass es zu wenige waren, andere wieder sagen, es wurde zu wenig Zeit zum Diskutieren gegeben. Die Bioethikkommission beschäftigt sich, wie ich weiß, seit mehr als zehn Jah­ren mit der Frage, wie man das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz den inter­nationalen Standards anpassen kann. – Jetzt ist es gelungen.

Es wird wahrscheinlich auch noch nicht das Ende sein. Es ist ein Prozess, denn da sich die medizinischen Erkenntnisse ändern, wird uns das Gesetz sicherlich noch lan­ge begleiten. Um das Gesetz ständig zu verbessern – zum Wohle der Österreicherin­nen und Österreicher –, bedarf es daher weiterer konstruktiver Diskussionen.

Im Parlament können nur die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gesetzli­chen Vorgaben festgelegt werden. Wie diese in der Gesellschaft gelebt werden – ge­rade bei einem so persönlichen Thema –, wie die Art der Lebensgemeinschaft und die des Kinderwunsches, der Fortpflanzung sein wird, darf jeder Bürger und jede Bürgerin in Österreich selber entscheiden. Ich bin sicher, dass die Menschen dabei keine Be­vormundung vonseiten der Politik brauchen und wollen. Sie sollen ihr Leben so ge­stalten und so leben können, wie sie es für richtig halten und wie es für sie das Beste ist – und das müssen sie nicht, Frau Kollegin Mühlwerth, wie Sie es beschrieben ha­ben.

Daher freut es uns von der SPÖ, dass die Erfüllung des Kinderwunsches von Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nun auch in Österreich ganz legal durch ei­ne Samenspende möglich ist, auch die Zulassung der Eizellenspende wird von uns be­grüßt. Die Kommerzialisierung sowohl von Samen- als auch von Eizellenspenden ist durch die gesetzliche Regelung so gut wie ausgeschlossen.

Ein Kind hat dem Gesetz nach grundsätzlich das Recht, nach Vollendung des 14. Le­bensjahres Informationen über den leiblichen Vater oder die leibliche Mutter zu erhal­ten. Dies soll nicht zuletzt durch umfassende Aufzeichnungspflichten sichergestellt wer­den. Aber auch das werden die Eltern selber entscheiden, wie es auch jetzt schon bei einer Adoption gemacht wird, oder manchmal ist ja auch der Lebenspartner nicht der wirkliche Erzeuger und Vater.

Da die Entscheidung für eine Samenspende, eine Eizellenspende oder eine künstliche Befruchtung für die Betroffenen ein sehr langer Prozess ist, ein meist sehr schmerzli­cher Weg – viele Untersuchungen, viele ärztliche Gespräche und dazwischen wieder Enttäuschungen –, und sie nicht von heute auf morgen gefällt wird, glaube ich, dass es gerade diese Eltern sind, die sich der Verantwortung ihren Kindern gegenüber vielleicht noch mehr bewusst sind.

Jede Schwangere, die auf natürliche Weise schwanger geworden ist, kann sich im Rah­men einer Fruchtwasseruntersuchung versichern, ob ihr Kind gesund oder nicht ge­sund ist, ob es gesund oder nicht gesund auf die Welt kommen wird. Sie muss dann entscheiden: Schaffe ich das, schafft das die Familie, möchte ich das? Und jede Frau kann oder muss sich entscheiden, ob sie die Schwangerschaft möchte oder nicht. Und diese Entscheidung wird sich sicher keine Frau und keine Familie leicht machen. Sie muss die Möglichkeiten und die Folgen abwägen.

Bei der In-vitro-Fertilisation kann in ganz speziellen Fällen zur Erkennung von Erbkrank­heiten und Anomalien der Chromosomen die Präimplantationsdiagnostik angewandt wer-


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