BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 68

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den. Das ist eine zellbiologische und molekulargenetische Untersuchung des Embryos, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird, eben um unnötige Leiden sowohl für die werdende Mutter, wie etwa eine Probeschwangerschaft, als auch für das Kind zu ver­meiden. Und ich denke, wieso soll man hier nicht im Vorfeld schon eine schwere Fol­geerscheinung einer Erbkrankheit, eine Behinderung – eine auch für das Kind schmerz­liche Erkrankung – ausschließen, eben zum Wohle des Kindes.

Die Zulassung erfolgt nur in einigen sehr schwerwiegenden Fällen mit einem strengen Reglement. Die Präimplantationsdiagnostik darf niemals im Sinne eines Screenings an­gewandt werden. Und der Spruch „Medizin – Fluch oder Segen?“: Diese Frage müssen wir uns bei medizinischen Errungenschaften immer wieder stellen. Und auch hier wird es nicht die eine richtige Antwort geben.

Ich bin aber überzeugt davon, dass dieses Gesetz dem medizinischen Fortschritt ent­spricht, den gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung trägt und bestimmt mit sehr großer Sorgfalt umgesetzt wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundes­räten der ÖVP.)

12.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass der von den Bundesrä­ten Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beiliegenden Begründung Einspruch zu erheben, ausreichend un­terstützt ist und demnach mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.12.38

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher und Zuseherinnen zu Hause! Quo vadis?, frage ich mich – es wurde heute bereits erwähnt. Vorgestern hat uns die Nachricht erreicht, dass es jetzt in England möglich ist, Kinder von drei genetischen El­tern zu bekommen.

Wo führt uns dieser Weg hin? Wir hatten schon einmal ein entsetzliches Regime, das sich unter anderem auch der Zucht von Menschen und dem Aussortieren von wertem und unwertem Leben gewidmet hat. Und was machen wir mit diesem Gesetz? Wir öff­nen die Büchse der Pandora und ebnen den Weg genau in diese Richtung, meine Da­men und Herren! Denn das machen wir mit dieser Präimplantationsdiagnostik. Auf Ba­sis einer genetischen Disposition wird zwischen wertem und unwertem Leben unter­schieden. Wir geben da ein „tolles“ Signal an alle Eltern oder viele Eltern – nicht alle, aber sehr viele – von behinderten Kindern und an viele Behinderte selber auch. Es lautet: So etwas wie ihr, das passiert uns jetzt nicht mehr! Das können wir jetzt schon im Vorfeld aussortieren.

Hat das noch irgendetwas mit Moral, mit Ethik zu tun? Warum machen wir solche Ge­setze und warum spielt die ÖVP da eigentlich mit: aus Opportunismus, aus Feigheit? Ich weiß es nicht. Ich bin gespannt, ob einer von euch den Mut haben wird, gegen dieses Gesetz zu stimmen – dem zolle ich Respekt. Üblicherweise ist das Maximum an Mut, das aufgebracht wird, ja das Hinausgehen. (Bundesrat Mayer: Deine Sorgen möch­te ich haben!)

Man verschanzt sich hier hinter einem Gerichtsurteil und sagt: Da können wir leider nichts machen, wir müssen ja, denn das Gericht hat so entschieden. Man übersieht da­bei, dass dieses Urteil nur auf der Grundlage von Gesetzen, die schon gemacht wur­den, entstanden ist: Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft hat den Weg dazu geebnet. Und dieses Urteil war natürlich die logische Konsequenz.

 


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