BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 69

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Gerade bei der ÖVP wundert es mich sehr, dass sie so verzweifelt den linken Gleich­machern hinterherhechelt. Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir nie träumen lassen, dass ich als freiheitlich denkender Mensch jemals in die Situation kommen würde, christliche Werte gegenüber der ÖVP verteidigen zu müssen. Freiheit (Bundesrat Kneifel: Das tun wir schon selber! Da brauchen wir dich nicht dazu! – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) – Nein, das tut ihr eben nicht mehr! Freiheit bedeutet für mich nicht, die Natur und die Schöpfung auszuhebeln. Jeder soll nach seiner Fasson leben. (Bundesrat Kneifel: Mit bestem Wissen und Gewissen!) Aber Freiheit heißt nicht, ohne Rücksicht auf Verluste Egoismen befriedigen zu dürfen.

Kollegin Köberl hat gesagt: Jeder soll leben, wie er will. – Ja, das soll er. Und wenn er in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben will, so soll er das tun. Aber er er­wirbt deswegen noch lange nicht das Recht, alles zu bekommen. Man muss die Kon­sequenzen aus einem Weg, den man beschreitet, ziehen. Es ist nicht alles möglich im Leben, und so ist es nicht möglich – das hat die Natur so vorgesehen –, dass gleichge­schlechtliche Paare Kinder zeugen beziehungsweise Kinder bekommen können.

Im Mittelpunkt der Fortpflanzung sollte das Kindeswohl stehen und nicht das Wohl – oder das Wohlempfinden – der Erwachsenen. Diesen Pfad verlassen wir hier eindeu­tig, denn die Argumentation, die immer vorgebracht wird, dass es das alles ja schon gibt, kann ich nicht mehr hören. Natürlich gibt es alles Mögliche! Es gibt sehr viele Kin­der, die mit einem Mann, einer Mutter, einem Vater, mit Tante, Onkel, Tante und Oma und Mutter und Oma und so weiter aufwachsen. Aber es kann nicht Ziel einer Politik und einer Familienpolitik sein, dass man Ausnahmesituationen – Situationen, die oft aus tragischen Umständen entstanden sind – zum Regelfall macht.

Es gibt viele Geisterfahrer auf Österreichs Straßen und verhältnismäßig wenige Geis­terfahrerunfälle. Deswegen kommt kein Mensch auf die Idee zu sagen: Eigentlich könn­ten wir sowieso fahren, wo wir wollen, es ist eh egal. Das machen wir nämlich mit die­sem Gesetz! (Bundesrat Mayer: Der Vergleich hinkt!)

Auch das Argument, dass das soziale Umfeld – nur das soziale Umfeld – wichtig und das genetische bedeutungslos sei, stimmt nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wel­che psychische Belastung für viele damit verbunden ist, dass sie ihre Wurzeln nicht kennen und auf der Suche nach ihnen sind. Ganze Fernsehsendungen und sehr viele Internetseiten beschäftigen sich mit diesem Thema. So egal kann das den Menschen also nicht sein!

Aber es werden nicht nur die Interessen der Kinder missachtet, sondern auch die der Frauen. Bei der Eizellenspende, die hier ebenfalls ermöglicht wird, ignoriert man die gesundheitlichen Risiken, vor allem jene, die im Zusammenhang mit der notwendigen Hormonbehandlung entstehen. Diese kann laut Medizinern zu massiven Gesundheits­gefährdungen und vor allem zu einem erhöhten Brustkrebsrisiko führen.

Dieses Gesetz geht weit über das Notwendige, nämlich das, was aus diesem Urteil resultiert, hinaus – quasi in vorauseilendem Gehorsam. Bis jetzt hat das Gesetz ja mit Ausnahme dieses einen Punktes vor den europäischen Gerichten gehalten, aber es könnte ja einmal nicht mehr halten, weil der medizinische Fortschritt, der technische Fortschritt sich weiterentwickelt. Und deshalb beugen wir lieber gleich vorsorglich vor und machen dieses Gesetz neu.

Meine Damen und Herren! Die Medizin und der medizinische Fortschritt sollen dazu dienen, Kranken zu helfen, Leben zu retten und Prävention zu ermöglichen, aber nicht, um lieber Gott spielen zu können. „Wehret den Anfängen!“, sage ich dazu nur. In die­sem Gesetz ist wiederholt vom Stand der medizinischen Wissenschaft die Rede. Auch Frau Köberl hat bereits gesagt: Das wird nicht das Ende sein, die Entwicklung geht weiter. Das halte ich im Zusammenhang mit diesem Gesetz für eine gefährliche Dro­hung.

 


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