BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 70

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Im Gesetz steht sogar drinnen, dass jene Methode zu wählen ist, bei der mit einer ge­ringeren gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Kann das der Sinn ei­nes Medizingesetzes sein, etwas zu ermöglichen, was nur geringere Beeinträchtigun­gen mit sich bringt? Es soll überhaupt keine Beeinträchtigungen geben!

Wir werden diese Gesetzesvorlage aus vollster Überzeugung ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.21.48

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Ich freue mich, dass anlässlich einer parlamentarischen Debatte die Freiheitliche Partei ihre tiefchristlichen Wurzeln, ihre traditionell tiefchrist­lichen Wurzeln freilegt. (Bundesrat Schennach: Camouflage!)

Herr Kollege Krusche! Im Unterschied zu Ihnen habe ich es ein bisschen schwieriger. Ich bin Mitglied einer Regierungspartei. Ich verschanze mich nicht hinter Gerichtsurtei­len, aber ich habe so wie Sie einen Eid auf die Republik abgelegt, und diesen Eid auf die Republik muss ich auch dann achten, wenn mir vielleicht einmal ein Urteil nicht so gut gefällt.

Anlass sind, und das haben Sie, Frau Kollegin, richtig gesagt, das hat Frau Kollegin Köberl richtig gesagt, Höchstgerichtsurteile. Ich kann mich natürlich heute wie auch bei anderen Gelegenheiten dazu entscheiden, das Höchstgerichtsurteil nicht umzusetzen. Was aber, meine Damen und Herren, ist die Folge, wenn ich es nicht umsetze? (Bun­desrat Krusche: Es geht weit darüber hinaus!) Herr Kollege, lassen Sie mich das ganz kurz ausführen! Ich glaube das übrigens nicht, was Sie sagen, dass es darüber hi­nausgeht. – Was habe ich dann? Dann habe ich einen rechtsfreien Raum. Was ist im rechtsfreien Raum? Kollege Brückl kann Ihnen das erklären, er arbeitet auch bei Ge­richt. (Bundesrat Schreuder: Es ist alles möglich!) Es ist alles erlaubt! Das wäre die Folge von dem, was Sie uns jetzt hier predigen, denn Sie sagen, wir sollen kein Gesetz beschließen oder dieses Gesetz nicht beschließen.

Frau Kollegin! Ich achte Ihren gesellschaftspolitischen Vortrag, abgesehen davon, dass er fehl am Platz ist bei diesem Gesetz. Wenn wir es nicht beschließen, passiert genau das, was Sie hier sozusagen als Teufel an die Wand malen. (Bundesrat Herbert: Völ­liger Unsinn, was Sie da sagen!)

Dieses Gesetz, Herr Kollege, hat medizinische Indikation als Grundsatz. Das Gesetz heißt Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz, und die Grundlage bildet die me­dizinische Indikation. Meine Damen und Herren, speziell von der FPÖ! Nur dort und dann geschieht irgendetwas, wenn und wo eine medizinische Indikation gegeben ist. Das beginnt damit, dass es Paare gibt, die einen Kinderwunsch haben und sich den aus medizinischen Gründen nicht erfüllen können. Das gibt es, meine Damen und Her­ren.

Ich gehe davon aus, dass jeder Zweite hier herinnen Bekannte hat, die schon länger Probleme damit haben, ein Kind zu bekommen. Ich möchte Sie sehen, Frau Kollegin Mühlwerth, ob Sie dann zu dieser präsumtiven Mutter hingehen, sich vor sie hinstellen und sagen: Pech gehabt, du nicht! Oder: Ich möchte Sie in der Rolle des Arztes in ei­ner Kinderwunschklinik, beispielsweise in Wels, sehen, der sagt: Richten Sie den Kol­legen in Tschechien schöne Grüße aus, nehmen Sie viel Geld mit und schauen Sie, dass Sie nebenher Tschechisch lernen, damit Sie sich dort dann auch noch eine or­dentliche Belehrung geben lassen können.

 


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