Das ist jetzt möglich. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war vorher auch schon möglich!) Nein, denn das, was mit diesem Gesetz beschlossen werden soll, war davor explizit nicht möglich, und das ist der Irrtum. Ich habe ein bisschen den Eindruck, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nicht jeder von euch, der hier darüber spricht, hat das Gesetz auch gelesen, denn sonst wäre dieser harte Abwehrkampf, den Sie hier unter Berufung auf Ihre tiefchristlichen Wurzeln führen, wohl nicht ganz so hart ausgefallen. – Das eine Thema ist also, dass dann, wenn eine Frau beziehungsweise ein Paar aus medizinischer Gründen kein Kind bekommen kann, mit diesem Gesetz Abhilfe legal möglich wird.
Gegen das zweite Thema, Herr Kollege Krusche, die Präimplantationsdiagnostik, sind Sie mit großer Dramatik zu Felde gezogen. Das ist ein heikles Thema, da teile ich völlig Ihre Meinung. Wenn Sie sich das Gesetz durchlesen, müssten Sie aber sehen, wie viele Schranken und Hürden eingebaut worden sind, um genau das nicht zu ermöglichen, was in einer oberflächlichen Kritik diesem Gesetz vorgeworfen wird, nämlich Designer-Babys et cetera. Genau das geht nämlich nicht, genau das verbietet dieses Gesetz, meine Damen und Herren.
Der Punkt ist wieder, jemandem zu helfen, wenn es dafür eine medizinische Indikation gibt. Versetzen Sie sich bitte einmal in eine Frau hinein, wenn es das überhaupt gibt, die schon drei Fehlgeburten hinter sich hat, die die psychisch überstanden hat, von den körperlichen Leiden möchte ich hier überhaupt nicht reden. (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr Kollege Huainigg hat das anders gesehen!) Kollege Huainigg hat das anders gesehen, und das ist sein gutes Recht als freier Abgeordneter des Nationalrates. (Bundesrätin Mühlwerth: Und für uns gilt das nicht?) Das ist auch Ihr gutes Recht; ich bestreite Ihnen das Recht nicht, aber ich trete mit Ihnen in einen Diskurs ein, dass das, was Sie hier an die Wand gemalt haben, teilweise in diesem Gesetz ausdrücklich verboten ist. Und diesen Diskurs gestatten Sie mir! Den setze ich hier heraußen auch fort. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Eine schwere genetische Erkrankung in der Familie, drei Fehlgeburten sind hier als Schranken dafür eingebaut, dass sich eine künftig mögliche Mutter dafür entscheiden kann, eine Untersuchung zu machen. Sie muss sich auch erst einmal dafür entscheiden; denn es ist ja kein Muss, was hier im Gesetz drinsteht.
Ich sage eines auch ganz klar, und ich sage das aus Sicht einer Frau, die Mutter werden will, für beide Varianten, nämlich sowohl was die Präimplantationsdiagnostik als auch was die Eizellen- oder Samenspende betrifft: Wenn eine Frau all das auf sich nimmt in Kliniken, in Kinderwunschkliniken, all das an nicht natürlicher Empfängnis, die Kosten auf sich nimmt, dann will diese Frau Mutter werden, und das ist doch das, was wir alle wollen müssen, Leute: dass Kinder zur Welt kommen. Das ist doch ein ganz entscheidender Punkt! (Bundesrätin Mühlwerth: Ich möchte das nicht entscheiden müssen!) Die entscheidet das ja auch für sich selbst. Ihr müsst euch damit konfrontieren, was dort wirklich passiert. Lasst euch das bitte einmal von einem Mediziner erklären, was das für eine „wunderbare“, „angenehme“ Sache für eine Frau ist, sich einer IVF zu unterziehen mit allen möglichen verschiedenen Varianten, mit zig Fehlversuchen und dem, was das an Kosten verursacht. Wenn eine Frau all das auf sich nimmt, dann will sie Mutter werden, und das Recht dazu muss man ihr einräumen. Ich bitte darum! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Herr Kollege Herbert, wir können über alles diskutieren. Ich respektiere Ihre andere Ansicht, aber ich führe hier als Bundesrat keine parlamentarische Diskussion über ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. (Bundesrat Herbert: Das wollen wir ohnehin nicht!) Das hat keinen Sinn. Ich führe diese Diskussion nicht, denn ich habe dort stehend den Eid auf die Gesetze der Republik abgelegt, und daher habe ich dem auch zu folgen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
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