In Summe, meine Damen und Herren, ist das Gesetz bei Weitem nicht das, als das es in der öffentlichen Diskussion von einigen Institutionen dargestellt worden ist. Es ist in der Diskussion nach draußen viel mehr aufgeblasen worden mit einigem Anteil an Informationsdefizit. Ich betone noch einmal: Fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen für Alleinstehende sind verboten, weil ein Kind das Recht auf zwei Eltern hat. Das Social Egg Freezing ist verboten, die Leihmutterschaft ist verboten.
Alles, was Sie als Kritik an diesem Gesetz vorgebracht haben, wird mit diesem Gesetz verboten. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht, dass nämlich die Politik, meine Damen und Herren, monopolartig in diesem Haus, in den beiden Kammern des Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, vor sich zu gehen hat. Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Haus Gesetze zu beschließen, die keinen Interpretationsspielraum dafür offen lassen, dass sie immer wieder durch Gerichte, sei es in Wien, Brüssel oder Straßburg, ausgelegt werden.
Alles, was Sie von der Freiheitlichen Partei kritisiert haben, ist laut diesem Gesetz explizit ausgeschlossen. Ich denke auch, meine Damen und Herren, wenn Sie in der Debatte mit dem Begriff des Kindeswohls hausieren gehen, dann wird der Begriff missbräuchlich verwendet, denn all das hat mit Kindeswohl prima vista nichts zu tun. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ein Kind, meine Damen und Herren, kommt auf die Welt. Und wenn es von einer Frau geboren wird, die diesen Weg geht, die durch diesen Tunnel des Leistens und des Leidens durchmuss, damit sie das Kind bekommt, dann können Sie sich sicher sein, dass es dort auch gut aufgehoben sein wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
12.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte, Herr Kollege.
12.30
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geschätzte Zuseher via Livestream und Fernsehen! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Bezüglich des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes möchte ich anmerken, dass dieses Gesetz innerhalb kürzester Zeit seitens der ÖVP und der SPÖ im Nationalrat abgesegnet wurde, obwohl dieses Gesetz eine Reihe von medizinischen und ethischen Fragen aufwirft, die äußerst kritisch zu hinterfragen sind.
Eine Begutachtungsfrist sollte eigentlich rund sechs Wochen dauern, doch bei diesem Gesetz war dies offensichtlich nicht so wichtig. Es ist schon irgendwie unglaublich, dass das alles auf gut zehn Tage zusammengekürzt wurde. Es scheint, dass die Verantwortlichen keine öffentliche Debatte wollten. Noch erstaunlicher ist, dass gerade die ÖVP, Herr Kollege Fürlinger, als eine Partei, die angeblich auf einer christlichen Basis steht, diese Gesetzesnovelle im Nationalrat einfach durchwinkt und somit alle Bedenken wegwischt.
Ebenso zu erwähnen ist, dass rund 800 000 E-Mails das Parlament erreichten, welche sich ganz klar gegen dieses Gesetz aussprachen. Sogar noch heute Morgen gab es viele Menschen vor diesem Haus, die herkamen, um ihren Unmut über dieses Gesetz zum Ausdruck zu bringen. Eigentlich sollte ja der Wille vom Volk ausgehen, und es ist sicherlich nicht im Sinne der Demokratie, dass so etwas einfach ignoriert und in kürzester Zeit abgehandelt wird. Es wäre wünschenswert gewesen, dass hiezu eine reguläre Begutachtung und eine öffentliche Diskussion stattgefunden hätten und der Wille des Volkes gehört worden wäre. Es muss auch wieder ganz klar gesagt werden, dass in unserem Land mehr Demokratie dringend nötig wäre.
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