BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 79

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Die durchschnittliche Frau hat in etwa 30 Jahre Zeit, um Kinder zu bekommen. Bis Mit­te 20 sind die meisten Mädchen und Frauen mit Schule und Studium beziehungsweise Arbeitsbeginn beschäftigt. Die letzten Jahre sind schon sehr ungewiss, was die Er­folgsaussichten, Kinder zu bekommen, betrifft. Es bleiben also ungefähr zehn bis fünf­zehn Jahre, die wirklich ideal für eine durchschnittliche Frau in Österreich zum Kinder­kriegen sind.

In diesen zehn bis fünfzehn Jahren den genau passenden Partner oder die genau pas­sende Partnerin zu finden, ist großes Glück, und ich freue mich für alle, die dieses Glück haben. Aber was, wenn nicht? – Beziehungen gehen auseinander, fast jede zwei­te Ehe in Österreich wird geschieden. Habe ich dann einfach Pech gehabt, und muss ich für den Rest dieses Lebens, dieses einen Lebens, das ich habe, verzichten auf das irrsinnige Glück, Mutter zu sein?

Normalerweise hat eine alleinstehende Frau dann drei Möglichkeiten – wie sie auch lesbische Paare bis zu dieser jetzigen Novelle bekommen haben –, schwanger zu wer­den, nämlich mithilfe eines privaten Samenspenders, über eine Samenbank im Aus­land oder, als dritte Möglichkeit, über Geschlechtsverkehr mit einem Gelegenheitspart­ner, die einfachste und unbürokratischste aller Methoden. Das sind alles in allem sehr wenig attraktive Optionen. Was spricht dagegen, dass diese alleinstehenden Frauen die Möglichkeit der Fortpflanzungsmedizin nutzen?!

Das Argument, dass ein Kind schon von der Planung an beide Eltern braucht, lasse ich nicht gelten. Das ist vielleicht der Idealfall, aber der Normalfall ist es sehr oft nicht mehr. Im Jahr 2013 gab es in Österreich 154 000 AlleinerzieherInnen mit 230 000 Kin­dern. Also dieser Normalfall, dass immer Vater, Mutter und Kind zusammen eine Fami­lie bilden, ist einfach nicht mehr die Realität.

Hier bin ich gleich am zweiten, noch wichtigeren Punkt in der Argumentation: dem Kin­deswohl, das heute schon sehr oft bemüht worden ist. Im Fortpflanzungsmedizingesetz ist die Auskunftspflicht ab 14 Jahren die Regel; das heißt, dass die Kinder einen Rechts­anspruch auf Auskunft darüber haben, wer ihr leiblicher Vater ist. Bei den nicht medi­zinisch unterstützten Fortpflanzungen ist das nicht gegeben. Ganz im Gegenteil: Eine Frau muss den Vater ihrer Kinder weder benennen noch kennen.

Es stellt sich daher auch nicht die Frage, ob eine alleinstehende Frau ihren Kinder­wunsch realisieren können soll oder nicht – denn die Möglichkeit dazu hat sie ja ir­gendwie –, sondern die Frage ist, ob sie dies unter medizinischer Betreuung tun darf und ob das Kind einen Rechtsanspruch auf Kenntnis des biologischen Vaters haben soll. Das ist die Diskussion, um die es dabei gehen soll.

Wenn man alleinstehenden Frauen den Zugang weiterhin nicht erlaubt, bewirkt das nicht, dass Kinder beide Elternteile haben, sondern es schadet den Frauen. Es schadet den Frauen, die keine medizinische Betreuung bei der Fortpflanzung erhalten. Man scha­det damit auch den Kindern, die kein Recht auf Kenntnis ihres biologischen Vaters ha­ben.

Wir Grünen stehen da mit unserer Forderung bei Weitem nicht allein da. In der Begut­achtung hat diese Forderung unter anderem die Arbeiterkammer, die Bioethikkommis­sion, der Städtebund und der Verband der PsychotherapeutInnen unterstützt. (Vizeprä­sidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte abschließend noch einmal betonen, wie froh wir Grünen sind, dass mit die­sem Gesetz schon sehr viel für Frauen mit Kinderwunsch in Österreich erreicht ist. Ich möchte aber auch an Sie appellieren – es ist jetzt eben bis zu deren Genesung nicht die Frau Gesundheitsministerin da, aber in diesem Fall ist, glaube ich, die Frauenmi­nisterin ohnehin die bessere Ansprechperson dafür –, also an Sie möchte ich appellie-


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