BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 92

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ßen: Am Freitag ist der Antrag gekommen, am Montag der Abänderungsantrag, jeweils mehrseitig, zig Seiten, und am Nachmittag war dann die Ausschussfeststellung, ob man dafür oder dagegen ist.

Schon alleine aufgrund dieses Ablaufes ist es parlamentarisch unzumutbar, diesem Gesetz zuzustimmen – schon alleine deswegen, weil sich ein Nationalrat oder ich mich als Mitglied des Bundesrates genau informieren möchte. So weit sollte man den Dialog zwischen den Fraktionen schon schätzen und als zumutbar empfinden. Schließlich ma­chen wir hier schwere Eingriffe in den Bereich des öffentlichen Dienstes, wo es um viele Bedienstete und damit um Menschen geht. Da geht es nicht um anonymisierte Personen, um irgendeine fiktive Zahl – da geht es um Einzelschicksale! Und ich den­ke, dass dieses Gesetz schon alleine deswegen und wegen dieses parlamentarischen Weges unzumutbar ist, nämlich auch dem Parlamentarismus gegenüber.

Erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung: Ich stelle mir gerade die Dis­kussion vor, wenn diese Regelung nicht den öffentlichen Dienst betreffen würde, diese 120 000 bis 130 000 Bundesbediensteten, sondern den privaten Bereich. Wenn eine große Firma wie Siemens beispielsweise, das ist jetzt nicht negativ zu sehen, aber in Bezug auf die Größenordnung, oder auch der Raiffeisen-Konzern so salopp sagen würde, ich greife in die bestehenden Dienstverträge ein, verursache damit einer großen Anzahl von bei mir beschäftigten Personen, nämlich, wie gesagt, 120 000 bis 130 000, einen schweren finanziellen, besoldungsrechtlichen wie auch pensionsrechtlichen Nach­teil, na, da möchte ich nicht wissen, wie der Klassenkampf aufleben würde! Da würde mich dann schon interessieren, ob die Gewerkschaft – in diesem Fall die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – da auch so stillschweigend, ja fast schon im Geheimen schnell eine Resolution verabschiedet, aber sonst eigentlich relativ untätig bleibt und zum Steig­bügelhalter der Bundesregierung wird bei diesem Gesetzesmissbrauch, möchte ich schon fast sagen.

Ich bin davon überzeugt, dass man im Fall der Privatwirtschaft seitens der zuständigen Gewerkschaft, aber auch der Kammern enormen Druck erzeugen würde. Aber da geht es eben nicht so sehr darum, ein paar Bedienstete schlechter zu stellen, sondern es geht – und das unterstelle ich dieser Bundesregierung – einmal mehr um eine Budget­sanierung auf Kosten der öffentlich Bediensteten. Denn: Wo sind denn die Zahlen, die zeigen, was uns diese Reform kostet?

Vorgestern habe ich im Ausschuss diese Frage einmal mehr konkret gestellt, denn bis­lang liegen uns ja keine Zahlen vor, und habe keine Antwort darauf bekommen. Frau Staatssekretärin, vielleicht können Sie uns heute dazu etwas sagen. Vielleicht können Sie heute mit faktischen Zahlen aufwarten, nicht mit allgemeinen Stehsätzen, wie ich sie in der Vergangenheit erlebt habe. (Staatssekretärin Steßl: Na geh!) Das wäre schon sehr sinnvoll. Ich bin davon überzeugt, dann würden wir nämlich sehen, dass es gar nicht so sehr um diese 3 Milliarden €, die immer kolportiert wurden, an Ansprüchen geht, die man seitens der Bundesregierung ohnedies nicht umsetzen würde oder möchte, obwohl sie gerichtlich zuerkannt wurden. Es geht vielmehr darum, unter der Argu­mentation des „Spargedankens“ – unter Anführungszeichen – einmal mehr durch die Hintertür Einsparungen, die budgetwirksam sind, auf Kosten der Bundesbediensteten – in einer Mogelpackung als Dienstrechtsreform gut getarnt oder zumindest zu kaschie­ren versucht – voranzutreiben. Die Leidtragenden sind die österreichischen Beamten und Vertragsbediensteten im Bundesdienst.

Darum geht es doch eigentlich, und nicht so sehr um die Einschätzung und um die Fra­ge, wie weit hier ausgeglichen, umverteilt, weggeschoben, wieder zurückgegeben wird. Das ist eine Darstellung, die wohl eher dazu dient, so wie es auch in den Ausschüssen der Fall war, pauschal und mit viel Rhetorik von den wesentlichen Dingen abzulenken. Und die wesentlichen Dinge sind eben eine Gesetzesvorlage oder ein Gesetz, das


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