BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 93

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rechtlich höchst bedenklich ist, das vom sozialen Aspekt her unannehmbar ist und das eigentlich gar nicht das ist, was es angeblich sein soll, nämlich eine Reform für die Be­diensteten, sondern ein Sparpaket, damit die Bundesregierung ihr Budget wahrschein­lich noch einigermaßen über die Runden bekommt – zum Nachteil der öffentlich Be­diensteten.

Aus diesem Grund, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, darf ich auch einen entspre­chenden Antrag auf Erhebung eines Einspruchs einbringen, den ich Ihnen nunmehr zur Kenntnis bringen darf:

Antrag

der Bundesräte Herbert und Kollegen betreffend Einspruch gemäß Artikel 42 B-VG

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Gehaltsgesetz, das Vertragsbe­dienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und weitere Ge­setze geändert werden (454 d.B und 457 d.B. sowie 9317/BR d.B.), wird gemäß Arti­kel 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erhoben:

Die gegenständliche Novelle benachteiligt öffentlich Bedienstete, die aufgrund höchst­gerichtlicher Entscheidungen Ansprüche gegen die Republik hätten, indem diese durch die Neuregelung wiederum verloren gehen. Außerdem sind die finanziellen Konse­quenzen bis jetzt nicht bekannt. Eine solche Vorgangsweise ist rechtsstaatlich bedenk­lich und höchstwahrscheinlich abermals verfassungswidrig.

*****

Ich darf an Ihr Gewissen als Mitglieder des Bundesrates appellieren: Geben Sie dieser Dienstrechtsreform keine Zustimmung! Ich denke, Sie tun weder Ihrer Fraktion etwas Gutes und schon gar nicht den öffentlich Bediensteten, die davon betroffen sind. Je­denfalls aber setzen Sie das denkbar schlechteste Zeichen, das man in diesem Hohen Haus nur setzen kann, auch gegenüber der Bevölkerung, den Menschen, die ja nicht nur Arbeitnehmer und Wahlberechtigte sind, sondern die zu Hause auch Familien ha­ben und die auch irgendwie einen Anspruch auf gerechte Entlohnung haben. Diesen Menschen gegenüber setzen Sie das schlechteste Zeichen, nämlich: Ihr seid uns nichts wert! Ihr habt bei uns keinen Stellenwert! Wir verachten euch! – Das ist die Bot­schaft, die mit dieser Reform verbunden ist. (Widerspruch bei Bundesräten der ÖVP.)

Daher ersuche ich Sie, dieser Dienstrechtsreform nicht zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.03


Präsidentin Sonja Zwazl: Der von den Bundesräten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Als weitere Wortmeldung liegt mir jene von Herrn Bundesrat Todt vor. – Bitte.

 


14.04.07

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zuerst ein­mal: Viel Erfolg für deine Präsidentschaft! (Präsidentin Zwazl: Danke schön!) Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werner Herbert hat in seiner Rede gesagt, dass hier Gesetzesmissbrauch begangen wird. Wir beschließen


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