hier ein Gesetz – das kann doch noch nicht missbraucht werden! Das ist einmal eine grundsätzliche Feststellung, die man dazu treffen muss.
Worum geht es bei diesem Gesetz? – Es geht um die Sanierung des Vorrückungsstichtages. Die Ausgangslage ist, dass aufgrund des EuGH-Urteils vom 11. November das Gehaltssystem der rund 200 000 Bundesbediensteten und Landeslehrer erneut saniert werden muss. Da jedenfalls mit einem neuen Verfahren vor dem EuGH zu rechnen ist, muss so gut wie möglich dargestellt sein, dass es sich um eine Sanierung und um ein grundlegend neues System handelt, in das die derzeitigen Bundesbediensteten besitzstandswahrend übergeleitet werden.
Herr Kollege Herbert! Hier geht es um die Besitzstandswahrung, darum, dass bei der Überleitung diejenigen, die bedienstet sind, ihren Besitzstand wahren – und das geschieht bei diesem Gesetz. (Bundesrat Herbert: Vermeintlich!) Das geschieht ja! (Bundesrat Herbert: Vermeintlich, aber nicht wirklich!) Das ist nicht vermeintlich, sondern das ist so! Und die Neuregelung orientiert sich im Prinzip am unionsrechtskonformen deutschen Modell.
Es geht weiter: Für neu Eintretende werden Ausbildungen nicht mehr individuell angerechnet, wie das bisher geschehen ist – Sie haben das ja recht deutlich erläutert –, sondern diese sind bereits pauschal in den neu berechneten und damit höheren Gehaltsansätzen berücksichtigt. Das ist so. Das steht auch so drinnen. (Bundesrat Herbert: Es steht drinnen, aber so ist es nicht!) Es wird auch so umgesetzt.
Das bedeutet, dass neu Eintretende in Zukunft grundsätzlich und tatsächlich in der Gehaltsstufe 1 beginnen. Individuell – und jetzt kommt der Punkt, den Sie angesprochen haben – ist es, was die Anrechnung betrifft, so, dass grundsätzlich nur sechs Monate Präsenzdienst und Zivildienst angerechnet werden. Das ist auch bei allen anderen Beschäftigten in Österreich, auch in der Privatwirtschaft, üblich: Sechs Monate werden angerechnet. Das ist so. Warum soll das bei den öffentlich Bediensteten anders sein? Warum soll das anders sein? – Daher ist das nichts anderes als eine Gleichstellung der gesamten österreichischen Bevölkerung.
Was neu ist, ist Folgendes: Es können zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Berufserfahrung und Verwaltungspraktika angerechnet werden.
Was die Überleitung betrifft, so ist wegen der neu berechneten Gehaltsansätze zur Wahrung des Lebenseinkommens ein komplexes Modell notwendig, in dem ein durch neue Gehaltsansätze niedrigerer Biennalsprung durch einen früheren nächsten Biennalsprung ausgeglichen wird. Das heißt nichts anderes, als dass die Akademiker statt nach zwei Jahren nach eineinhalb Jahren einen früheren Biennalsprung haben, dass die Maturanten nach einem halben Jahr bereits einen Biennalsprung haben und dass damit ein Ausgleich erfolgt. Das heißt, es ist Vorsorge getroffen, dass genau bei den Vorrückungen das nicht passiert (Bundesrat Herbert: Das stimmt ja nicht!), was Sie hier an die Wand gemalt haben. Das wird so nicht passieren, weil diesbezüglich schon Vorsorge getroffen worden ist. (Bundesrat Herbert: Das stimmt nicht! Es wird ja zuerst zurückgerechnet!)
Also erzählen Sie nicht irgendetwas, was da alles passieren wird, sondern sagen Sie, worum es geht! Und schauen Sie nach – es steht ja alles klar und deutlich da, und es ist ja vorhanden!
Es kommt beim Lebensverdienst in manchen Bereichen zu Verlusten von 0,6 Promille. Das sind ungefähr 50 bis 100 € Lebensverdienst. (Bundesrat Herbert: Nein, das geht sich nicht aus! – Bundesrat Brückl: Nein, das sind drei Monate! Sollen es vier sein!) – Gut, das zum Thema Lebensverdienst.
Ich glaube, das ganz Wesentliche bei diesem Bereich ist, dass auch vereinbart wurde – und das steht auch im Regierungsübereinkommen –, dass 2015 bereits im März
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