wieder zurückgewiesen, weil wieder eine Altersdiskriminierung festgestellt wurde, womit neuerlich eine Reparatur und eine Neuregelung notwendig wurden.
Ich gebe zu – und das ist keine Frage –, das Gefühl der Rechtssicherheit wurde dadurch sicherlich nicht wirklich gestärkt, und eine Verunsicherung unter den öffentlich Bediensteten ist in dieser Frage ganz bestimmt gegeben.
Daher muss rasch Rechtssicherheit geschaffen werden, und dazu ist es notwendig, dass die nun vorliegende Neuregelung einige Anforderungen erfüllt. Erstens muss sie die Europarechtskonformität erfüllen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Ich glaube, wir haben ja die Möglichkeit, uns am deutschen Modell anzulehnen, und das ist jetzt bei der Neufassung auch erfolgt. Dieses Modell ist ja bereits durch den Europäischen Gerichtshof gegangen, und ich denke mir, dass die Chance besteht, dass seine Haltung dazu dann auch für unsere Regelung gilt. Die Umstellung auf Erfahrungszeiten ist dabei die große Veränderung.
Aus Sicht der Staatsfinanzen – und das verstehe ich auch – ist es zweitens ein wichtiges Ziel, dass Kostenneutralität erreicht wird, da hohe Kosten durch diese Maßnahmen kaum zu finanzieren wären und wahrscheinlich erst recht aus den Budgetansätzen des öffentlichen Dienstes wieder durch Sparmaßnahmen kompensiert werden müssten, also durch Sparmaßnahmen beim Personal. Ich glaube, eine verantwortungsvolle Vertretung – und das ist die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zweifellos – möchte auch das nicht. Das führt zu neuen Unsicherheiten, zu neuen Problemen. Daher finde ich es auch gut, wenn man versucht, da Kostenneutralität zu erwirken.
Die dritte Forderung und Anforderung aber ist – und dies ist auch für mich als Mitglied des Bundesvorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine ganz wichtige und die logischerweise wichtigste –, dass es durch diese Reform für die betroffenen öffentlich Bediensteten keine Verluste geben darf. In concreto heißt das, dass die Lebensverdienstsummen in gleicher Höhe erhalten werden müssen und dass es auch bei der Umstellung zu keinen Nachteilen für die Kolleginnen und Kollegen kommen darf.
Ich weiß, dass über diese Forderung innerhalb der Regierungsparteien breiter Konsens herrscht und das ja auch mit der GÖD entsprechend abgesprochen oder verhandelt ist.
Ganz wichtig ist es daher – und jetzt komme ich zu dem Punkt, von dem Kollege Herbert offensichtlich noch nichts weiß –, dass seitens der Regierungsparteien eben ein Entschließungsantrag eingebracht wurde, mit dem dieses Verschlechterungsverbot bei allen Berufsgruppen eingefordert wird und der in dieser Form auch beschlossen worden ist.
Für jede Berufsgruppe muss somit durchgerechnet werden, ob sich in Einzelfällen tatsächlich Nachteile ergeben, und wenn das der Fall ist, dann müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um diese Verschlechterungen zu verhindern.
Da der vorliegende Beschluss des Nationalrates in Verbindung mit diesem Entschließungsantrag alle von mir eingeforderten Anforderungen erfüllt und eine Verschlechterung bei den Lebensverdienstsummen für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst definitiv ausgeschlossen werden kann, werden wir seitens der ÖVP-Fraktion dem vorliegenden Gesetz die Zustimmung erteilen.
Selbstverständlich werden wir sehr genau darauf achten, dass alle Vorgaben tatsächlich erfüllt werden und das auch so umgesetzt wird, wie es ausverhandelt ist.
Ich bitte aber darüber hinaus Sie, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, auch dafür zu sorgen, dass versucht wird, diese Regelungen in weiteren Verhandlungen mit der GÖD möglichst einfach zu gestalten, und dass vor allem Klarheit geschaffen wird, umfassende Klarheit, wie die Regelungen dann tatsächlich ausschauen, weil die Bundesländer darauf warten, was der Bund macht. Der Bund ist in der Vorreiterrolle für alle oder für viele
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