me Vorgehensweise sicherzustellen, sollte schnell eine neue Rechtslage geschaffen werden, was ja Intention dieses Gesetzes ist und was wir auch prinzipiell begrüßen.
Was wir aber nicht begrüßen und weswegen wir unsere Zustimmung nicht geben werden, ist einfach die Vorgehensweise. Meines Erachtens ist für das Parlament die Vorgehensweise seitens des Bundeskanzleramtes kaum akzeptabel. Die Neuregelung wurde nicht, wie angekündigt, als Regierungsvorlage während der NR-Sondersitzung am 14. Jänner eingebracht, sondern erst als 46-seitiger Abänderungsantrag am 16. Jänner, und zwar am späten Nachmittag. Der Verfassungsausschuss hat am 19. Jänner getagt. Das heißt, die haben ja fast gar keine Zeit gehabt, sich mit diesem Gesetz intensiv zu befassen und auseinanderzusetzen.
Alleine aufgrund dieser Vorgehensweise darf man, wie ich meine, nicht zustimmen, weil derartige Vorgehensweisen nicht Einzug halten sollten. – Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist: Kollege Herbert von der FPÖ, du hast das Wort menschenverachtend in den Raum geworfen. Das sind doch sehr harte Worte, denke ich mir, die in dieser Diskussion sehr deplatziert sind. Ich weiß, du bist auch im öffentlichen Dienst tätig, du willst auch in diese Richtung Signale setzen – beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir zu dieser Thematik eine eigene Diskussion führen –, aber ich denke, mit solchen Begrifflichkeiten sollte man auch bei einem für einen persönlich vielleicht sehr stark emotional behafteten Thema sehr vorsichtig umgehen.
Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der Grünen sowie des Bundesrates Herbert.)
14.15
Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Oberlehner. – Bitte.
14.15
Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher an den TV-Geräten! Ich darf zuerst kurz auf die Ausführungen des Kollegen Werner Herbert Bezug nehmen. Ich habe eigentlich geglaubt, dass die Personalvertretungswahlen im vergangenen Herbst gewesen sind und wir daher bei solchen Diskussionen wieder zur Sachlichkeit zurückkehren können. Ich frage mich, warum man mit Halbwahrheiten die Kollegenschaft verunsichern muss, denn ich glaube, es ist auch bis zu dir durchgedrungen, dass es auch einen Entschließungsantrag dazu gibt, der ein Verschlechterungsverbot beinhaltet. (Zwischenrufe der Bundesräte Herbert und Mühlwerth.)
Genau dort ist die GÖD, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, ja gemeinsam mit den Regierungsparteien schon aktiv geworden. Daher ist auch dein Vorwurf, dass die Gewerkschaft nichts tut, sehr unfair, und den muss man, glaube ich, auch entkräften.
Zum Einwand von Efgani Dönmez darf ich sagen: Damit kann ich leben, dass er sagt, die Vorgehensweise ist zu kritisieren, deswegen findet er es nicht gut. An der Sache ändert das natürlich auch nichts, und daher: Man muss in manchen Dingen eben versuchen, Lösungen anzustreben, und das ist hier der Fall.
Wie schon vom Kollegen Reinhard Todt ausgeführt, ist der zentrale Gegenstand in diesem Tagesordnungspunkt ja die Berechnung des Einstufungs- und Vorrückungsstichtags und damit die Anrechnung von Vordienstzeiten für öffentlich Bedienstete. Das Problem geht eigentlich auf das Jahr 2009 zurück, denn damals gab es eben das EuGH-Erkenntnis, in dem eine Altersdiskriminierung festgestellt wurde, und zwar bei den Anrechnungen von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr und bei Ausbildungs- und Schulzeiten.
In den Folgejahren kam es dann zur Reparatur dieses Gesetzes, deren Ergebnis wiederum vor den EuGH gebracht wurde, und wie allseits bekannt ist, wurde das leider
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