Bundesländer, die sich dann an dieser Regelung anlehnen möchten, daher halte ich es für ganz wichtig, hier rasch und klar zu agieren.
Unabhängig von dieser Sanierung eines europarechtswidrigen Rechtszustandes – und mehr ist das nicht, das ist keine Dienstrechtsreform, so wie du das gesagt hast – muss aber auch rasch eine Besoldungs- und Dienstrechtsreform im Bundesdienst in Angriff genommen werden.
Ich ersuche Sie, Frau Staatssekretärin, diesbezüglich rasch in Gespräche mit der GÖD einzutreten – das ist auch schon vereinbart, und im März soll es zu ersten Gesprächen kommen –, damit ein modernes und zeitgemäßes Dienstrecht für den österreichischen öffentlichen Dienst entstehen kann und dann Klarheit und eine gute Qualität gewährleistet sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.21
Präsidentin Sonja Zwazl: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl. – Bitte.
14.22
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Frau Präsidentin! Eingangs darf ich Ihnen zu Ihrer Präsidentschaft gratulieren und Ihnen alles Gute für Ihre bevorstehende Arbeit wünschen. Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, es wurde einiges in der Diskussion gesagt, was ich in meinem Redebeitrag klarstellen möchte, weil Verschiedenes verwechselt wird, Verschiedenes mitunter nicht gesagt wird und es sich um eine sehr, sehr komplizierte Materie handelt.
Wir haben ja noch vor Weihnachten im Bundesrat das Thema Vorrückungsstichtag behandelt. Ich kann mich erinnern, damals hat sich ein Redner zu Wort gemeldet, und ich habe damals schon die gesamte Historie, die das Thema betrifft – denn das war ja nicht das erste Mal, dass wir ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hatten –, erläutert. Ich werde daher heute nur mehr kurz auf den historischen Ablauf Bezug nehmen.
Ich möchte auf die Kritik der Vorredner eingehen: Besondere Situationen machen auch besondere Vorgehensweisen notwendig. Wir sind hier vor einer besonderen Situation gestanden, weil wir keinerlei klare Rechtslage hatten, was die Bundesbediensteten betrifft, aber auch keine klare rechtliche Situation, was die Landesbediensteten und was teilstaatliche Unternehmen betrifft.
Wir hatten keinen einheitlichen Rechtsvollzug, nachdem wir das Urteil vom Europäischen Gerichtshof erhalten haben. Es waren bereits zirka 6 000 Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gestellt worden, und ohne eine einheitliche Rechtslage ist auch kein einheitlicher Vollzug gewährleistet.
Ich muss Ihnen eines sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Sicherlich war der Zeitplan, den wir für die parlamentarische Debatte hatten, ein sehr, sehr enger. Ich möchte heute in meinem Redebeitrag aber auch ausführen, warum er derartig eng war. Das war er nicht nur aufgrund der Besonderheit der Situation, sondern auch, weil es mir immer ein Anliegen ist, mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Ich habe – das möchte ich heute auch noch einmal wiederholen – bis zuletzt daran gearbeitet, zusammen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine Lösung herbeizuführen. Daher wurde innerhalb der 24-Stunden-Frist vor dem Verfassungsausschuss ein Abänderungsantrag übermittelt: weil ich der Überzeugung war, ich kann unter Umständen noch eine gemeinsame Lösung herbeiführen.
Wenn man Verantwortung trägt, gelangt man dann aber auch an einen Punkt, an dem man einen Schritt zur parlamentarischen Verhandlung setzen und ein Gesetz vorlegen
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