muss. Für mich als zuständige Staatssekretärin war eines klar: Auf der einen Seite muss die Rechtsunsicherheit rasch im Sinne der Dienstbehörden, aber auch im Sinne der öffentlich Bediensteten beseitigt werden. Darüber hinaus sollten aber auch – das sollte nicht unerwähnt bleiben – keine zu hohen Kosten für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen entstehen. Diese könnten aber entstehen, wenn der Bund nicht handelt. Mir war wichtig, mir in späterer Folge nicht den Vorwurf gefallen lassen zu müssen: Frau Staatssekretärin für öffentlichen Dienst, Sie haben nicht gehandelt! Daher haben wir die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geführt.
Ich werde jetzt auch noch darlegen, wie der Zeitplan sich dargestellt hat. Es ist auch in unser aller Verantwortung, eine unionsrechtskonforme Lösung herbeizuführen. Ich war zur gleichen Zeit wie der Kollege Herbert Mitglied im Hohen Haus, und mir ist auch klar, dass der Zeitplan eng und die parlamentarische Behandlung eine sehr besondere und eine sehr, sehr kurze war, aber die Situation war nun einmal sehr, sehr herausfordernd. So herausfordernd die Situation war, so notwendig war auch dieser Zeitplan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal kurz die Situation schildern, warum wir derartige Maßnahmen setzen mussten. Der Europäische Gerichtshof erkannte am 11. November 2014 in der Rechtssache Schmitzer, dass das Gehaltssystem des Bundes altersdiskriminierend ist. Da geht es im Grunde um die Anrechnung von Vordienstzeiten – zum Beispiel Lehr- und Schulzeiten vor dem 18. Geburtstag – und deren Auswirkung auf die Entlohnung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes erging zu einer Rechtslage, die bereits als Reparatur gedacht war.
Eines möchte ich auch festhalten: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil nichts von finanziellen Auswirkungen erwähnt, sondern er hat lediglich festgestellt, dass wir ein altersdiskriminierendes System haben. Wir sollten also den Menschen und den öffentlich Bediensteten nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern ihnen auch transparent darstellen, was der Europäische Gerichtshof in dieser Rechtssache dargelegt hat.
Wir haben das Urteil im Bundeskanzleramt zusammen mit dem Verfassungsdienst eingehend geprüft und analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir das System komplett neu aufstellen müssen. Wir haben ein Gehalts- und Entlohnungssystem, das aus dem Jahre 1914 stammt. Die letzte Reform des Besoldungsrechtes wurde im Jahr 1994 vorgenommen, mit einigen Reparaturen, die in den Jahren darauf erfolgt sind. Wir haben nach der Analyse die Konsequenzen gezogen und am 15. Dezember 2014 sofort mit den Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst begonnen, und zwar insofern begonnen, als wir das Gehaltssystem diskriminierungsfrei machen möchten und unionsrechtskonform gestalten wollen.
Bei der Modellerstellung und bei den Verhandlungen waren meine politischen Spiegel, der Herr Vizekanzler wie auch der Herr Finanzminister, miteingebunden und mit am Tisch, und ich möchte mich hier herzlich für die Unterstützung und für die Akkordierung in dieser Zeit bedanken, denn es ist wichtig, dass man diesbezüglich einheitlich vorgeht. Für diese Zusammenarbeit möchte ich mich bedanken.
Daraufhin haben wir – auch über Weihnachten und Neujahr – mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Verhandlungen geführt. Die Gespräche waren äußerst konstruktiv und sehr, sehr ergebnisorientiert, und wir haben bis zuletzt mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verhandelt, um eine Einigung zu erzielen.
Vor der parlamentarischen Befassung wurde selbstverständlich wieder mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gesprochen, daher wurde auch im Plenum ein Abänderungsantrag eingebracht: damit wir technische Anpassungen, die die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst moniert hat, noch miteinbringen können. Was kann man sich darunter vorstellen? – Das war zum Beispiel eine 3-Cent-Rundung bei gewissen Staffeln, das war
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