BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 100

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eine qualitätssichernde Maßnahme bei den Lehrergehaltsstaffeln, und wir haben be­reits jetzt in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Opting-out-Regelung, die ja beson­ders bei den öffentlich Bediensteten im BMI sehr, sehr geschätzt wird, miteingebracht. All das ist also in diesen Gesetzentwurf miteingeflossen.

Leider konnten wir mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst keine Einigung erzielen, da­her ist das Gesetz in dieser Form in die parlamentarische Debatte eingegangen.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat aber Forderungen an uns, die Bundesregie­rung, gestellt, denen wir nachkommen werden. Eine Forderung, welcher wir auch nach­kommen werden, ist beispielsweise, Anomalien, die durch die Anwendung des mathe­matischen Modells entstehen – in einzelnen Bereichen kommt es zu Abweichungen von 0,6 Promille; ich werde das nachher noch erklären –, technisch anzupassen. Das System steht, aber wir werden das innerhalb des ersten Halbjahres mit der Gewerk­schaft Öffentlicher Dienst verhandeln, und wir befinden uns bereits in Gesprächen mit der Gewerkschaft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein paar kurze Bemerkungen zum Mo­dell, damit hier einige Klarstellungen erfolgen können und vor allem, damit das auch für die Bundesräte transparent werden kann: Auf der einen Seite war es mir wichtig, dass wir eine EU-rechtskonforme Lösung vorliegen haben, das heißt: keine Altersdiskrimi­nierung. Der zweite Punkt ist, dass wir besitzstandswahrend für die öffentlich Bediens­teten agieren. Der dritte Punkt ist selbstverständlich, dass wir auch budgetschonend vorgehen und dass keine strukturellen Mehrkosten für die Steuerzahler und Steuerzah­lerinnen entstehen dürfen.

Somit gilt das neue Gehaltssystem für alle Bundesbediensteten. Warum für alle? – Wenn man sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes näher anschaut und vor allem auch genauer durchliest, wird man bemerken, dass gerade die Optionenrege­lung, die unser altes System gekannt hat – das heißt, es gab nach wie vor Altbediens­tete und Neubedienstete –, der Punkt war, warum unser System altersdiskriminierend war.

Daher haben wir gesagt, alle Bundesbediensteten werden in das neue System über­stellt, damit es zu keinerlei Altersdiskriminierung mehr kommt und das Lebensalter kei­nen entscheidenden Faktor mehr darstellt. Dann schaffen wir die individuelle Anrech­nung von Vordienstzeiten ab. Ich weiß nicht, wer von den sehr verehrten Damen und Herren Bundesräten sich schon einmal den § 12 des derzeit noch geltenden Systems des Vorrückungsstichtages angesehen hat. Dieser Paragraph umfasst siebeneinhalb Seiten zur individuellen Anrechnungsmöglichkeit für den einzelnen Bediensteten.

Von diesem System gehen wir ab, indem wir auf ein System umstellen, das auf der tatsächlichen Berufserfahrung basiert. Hierbei handelt es sich um einen Punkt, der den Bund als modernen Dienstgeber darstellt, wir haben nämlich die Anrechnung von Zei­ten, in denen in der Privatwirtschaft gearbeitet wurde, von sechs auf bis zu zehn Jahre erhöht. Das heißt, der Bund wird auch ein attraktiver Arbeitgeber für Bedienstete, die zuvor in der Privatwirtschaft tätig waren und jetzt in den öffentlichen Dienst querein­steigen.

Im neuen Gehaltssystem – das möchte ich noch einmal auf den Punkt bringen – ist das Lebensalter kein entscheidender Faktor mehr, das heißt, dass wir eine Altersdiskrimi­nierung für die Zukunft ausschließen können.

Eines möchte ich auch noch dezidiert sagen: Für die Bundesbediensteten kommt es durch dieses neue System zu keinem Minus auf dem Gehaltszettel. (Bundesrat Brückl schüttelt verneinend den Kopf.) Das kann man sagen – auch wenn Sie den Kopf schütteln; ich werde das jetzt noch einmal erklären, und Sie sind dann ohnehin nach mir zu Wort gemeldet –: Wir haben kein Minus am Gehaltszettel.

 


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