BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 101

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Sie schütteln den Kopf wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass wir eine Abwei­chung von 0,6 Promille beim erwarteten Zugewinn für den Lebensverdienst haben. Ich weiß nicht, wer sich schon einmal bemüht hat, Menschen auf der Straße zu fragen, was ein Lebensverdienst ist. Die meisten können sich nicht vorstellen, was das ist. Wir haben im öffentlichen Dienst aber einen Lebensverdienst vereinbart – sozialpartner­schaftlich –, zu dem wir auch stehen.

Daher befinden wir uns jetzt in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, um diese Anomalien, die durch das mathematische System entstanden sind, auszugleichen, und mit dem nächsten Biennalsprung wird der öffentlich Bedienstete in das neue Gehaltssystem überführt.

Die erste Vorrückung fällt geringer aus, als nach dem bisherigen System zu erwarten wäre. Diesem Umstand wird aber Rechnung getragen, indem die darauffolgende Vor­rückung entsprechend vorgezogen wird, eineinhalb Jahre für Akademikerinnen und Aka­demiker, ein halbes Jahr für MaturantInnen und ein Jahr für die restlichen öffentlich Be­diensteten. Damit wird der einmal geringere Gehaltssprung durch einen früheren nächst­höheren Gehaltssprung innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen.

Meine geschätzten Damen und Herren, es wurde vieles zu Stehsätzen und zum Bud­get gesagt. Sie kennen mich, Herr Kollege Herbert, ich bin niemand für Stehsätze, son­dern ich stehe zu meinem Wort. Ich habe eine gesetzliche Regelung vorgelegt, die die Prämissen auch trägt, die ich jetzt gerade vorgetragen habe. In Bezug auf alles ande­re – das werden Sie auch aus den Medien erfahren haben beziehungsweise stelle ich das jetzt noch einmal klar – gilt Folgendes: Wir haben, seit diese Anomalien bekannt geworden sind, natürlich zugesagt, hier entsprechend mit der Gewerkschaft Öffentli­cher Dienst weiterzuverhandeln, und wir haben auch letzte Woche im Ministerrat dies­bezüglich einen Ministerratsvortrag beschlossen.

Diesen Auftrag nehme ich natürlich an, und ich werde mein Möglichstes versuchen, mit dem Finanzminister und mit meinem politischen Spiegel, dem Herrn Vizekanzler, zu­sammen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine Lösung herbeizuführen, damit wir diese erwarteten Verluste von 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme ausglei­chen können.

Eines möchte ich zum Schluss noch dezidiert sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Aufgrund der Dringlichkeit, die wir in dieser Causa haben – ich habe erwähnt, 6 000 Anträge liegen derzeit auf –, aufgrund der Rechtsunsicherheit – wir haben der­zeit keine Regelung, die einen einheitlichen Vollzug gewährleisten könnte – und auf­grund einer Kostenlawine, die niemand abschätzen könnte, wenn wir als Bund nicht tä­tig werden, bitte ich und ersuche ich Sie, sehr verehrte Damen und Herren Bundesräte, dieser Neuregelung des Gehaltssystems in der vorliegenden Form zuzustimmen. – Dan­ke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.37


Präsidentin Sonja Zwazl: Mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Bundesrat Brückl vor. – Bitte.

 


14.38.00

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gilt also, hier ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen im Beamtendienstrecht, Gehalts­recht, Vertragsbedienstetengesetz und so weiter, und da ist es legitim, denke ich, auch vonseiten der Regierung, dass sie an die Lösung dieses Problems mit dem Grundsatz herangeht, keine Mehrkosten verursachen zu wollen. Die Republik kann sich das im Grunde genommen nicht leisten. Es ist zumindest nachvollziehbar und verständlich.

 


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