Es geht uns also auch um die Stärkung der Widerspruchsrechte nicht nur im Zusammenhang mit der Subsidiaritätsprüfung, deren Rahmenbedingungen wir immer wieder kritisieren, sondern auch im Zusammenhang mit diesen delegierten Rechtsakten, die sich inzwischen zu einem Unfug entwickelt haben, weil bei manchen Materien, bei manchen Verordnungen und Richtlinien mehr delegierte Rechtsakte, mehr Delegierungsmöglichkeiten – und somit eine Umgehung der nationalen Parlamente – vorgesehen sind, als die Verordnung selber Artikel hat.
Diese Häufung gilt es natürlich hintanzuhalten, und das habe ich – und wir tun das auch immer wieder bei diesen COSAC-Versammlungen – dem neuen Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, auch in meinem Redebeitrag entsprechend deutlich klargemacht.
Übrigens muss man auch sagen: Es gibt schon eine Aufbruchstimmung in der Kommission, denn nicht nur Jean-Claude Juncker stellt sich der Kommunikation und dem Dialog und fordert dies auch, sondern auch der dafür zuständige Vizepräsident Frans Timmermans. Bei ihm merkt man schon, dass es ihm auch ein Anliegen ist, mit den Nationalstaaten stärker, schneller und intensiver zu kommunizieren. Er sieht auch die Kommission nicht als abgehobenes Konglomerat, sondern möchte einen entsprechenden Dialog führen.
In diesem Entschließungsantrag ist weiters die Rede davon, dass die Überregulierung und die Folgenabschätzung kritisiert werden müssen. Da muss man sagen, dass dies eigentlich im Vertragswerk selten oder kaum vorgesehen ist, aber wir in unseren Stellungnahmen des Bundesrates dies auch immer wieder kritisieren, dass eben die Folgenabschätzung verbessert werden muss.
Die Bemühungen und die Vorgaben der nationalen Parlamente tragen auch Früchte; das muss man sagen. Es gibt bereits Ergebnisse, angeregt von den Briten – man höre und staune: von den Briten! –, und verbunden mit den Dänen gibt es jetzt auch Bestrebungen, eine sogenannte Green Card einzuführen. Mit dieser Green Card möchte man bei entsprechend schwierigen Gesetzesvorhaben der EU, Richtlinien oder Verordnungen, bereits im Vorfeld eine Kommunikationsebene dahin gehend einschieben, dass sich die nationalen Parlamente mit derartigen Rechtsmaterien frühzeitig auseinandersetzen können. Es wird ja von uns – lieber Kollege Schennach, du wirst mir recht geben – auch immer kritisiert, dass wir sehr früh Richtlinien und Verordnungen bekommen, sozusagen Rohlinge, dass diesen Rohlingen aber oft in Ratsarbeitsgruppen noch vieles abgeschliffen werden muss, dass vieles saniert werden muss. Das ist auch ein Problem in der Gesetzwerdung der EU. Dieses Anliegen haben wir auch immer wieder vorgebracht.
Jetzt soll es ein Instrument geben, dass bei gewissen Materien eine sogenannte Green Card eingeführt wird. Das ist ein sehr gutes Vorhaben, das übrigens bei der nächsten COSAC-Sitzung Ende Mai auf der Agenda, auf der Tagesordnung steht.
Das wurde auch seitens der neuen Kommission durchaus als positiv erwähnt. Deshalb kann man sagen: Es wird sich in nächster Zeit hoffentlich einiges tun, dass die Auslegung dieses sehr wichtigen Lissabon-Vertrages doch etwas flexibler wird.
Ich möchte auch die Initiative unserer Präsidentin Zwazl unterstützen, die gesagt hat: Versuchen wir doch, die Geschäftsordnung des Bundesrates zu ändern, um auch Mitgliedern des Europäischen Parlaments die Möglichkeit zu geben, im Bundesrat zu sprechen! Wenn ich den Dialog und die Diskussion im EU-Ausschuss betrachte, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es eine gute Möglichkeit wäre, auch hier im Plenum EU-Schwerpunkte und Themen von EU-Sitzungen zu debattieren, was man dann vielleicht mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament aufwerten könnte.
Ja, Dialog und Kommunikation sind im EU-Ausschuss ein hochgeschätztes und auch sehr in den Vordergrund gestelltes Gut. Wir werden ja auch immer wieder als Europa-
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