BundesratStenographisches Protokoll838. Sitzung / Seite 109

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Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Mayer, Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag gemäß § 23 Abs. 1 GO-BR betref­fend Möglichkeiten zur Stärkung nationaler Parlamente in der EU mit Stimmeneinhel­ligkeit angenommen.

Ich komme zur Verlesung des Entschließungsantrages:

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der aufgezählten Problembereiche im Rah­men der Mitwirkung der nationalen Parlamente beim EU-Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene eine Weiterentwicklung der Mitgestaltungsmöglichkeiten der natio­nalen Parlamente auszuloten und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in einem Diskussionsprozess mit der neu gewählten Kommission diesbezüglich einzubringen.“

Der EU-Ausschuss stellt nach Beratung des gegenständlichen Vorhabens im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Abs. 1 B-VG am 4. Februar den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.06.12

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ver­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuseher an den Bildschirmen zu Hause! Zur vorlie­genden Materie, zu dem Entschließungsantrag: Die Grundlage ist an und für sich, wie schon der Berichterstatter erwähnt hat, der vom EU-Ausschuss eingebrachte Ent­schließungsantrag an den Rat. Es wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerich­tet, die sich die Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft“ nennt. – Ja, so kann man auch Freunde gewinnen, insbesondere im Bundesrat. Es geht im Prinzip um die Funk­tionsweise der Europäischen Union im Rahmen der bestehenden Verträge und darum, diese Verträge zu überprüfen.

Besonders intensiv war in diesem Zusammenhang auch die Diskussion über die Rolle der nationalen Parlamente und deren Stärke sowie über die Stärkung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Da ist natürlich der Bundesrat als vorbildliche parlamen­tarische Kammer in Europa bekannt.

Der Bundesrat – beziehungsweise der EU-Ausschuss des Bundesrates – setzt sich auch sehr intensiv mit diesen Materien auseinander, und immer wieder wird auch von uns die Subsidiarität und deren Überprüfung im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung in den Vordergrund gestellt, weil es darum geht, entsprechende Fristen einzuhalten, wir aber aufgefordert sind, auch mit den Landtagen und mit NGOs zu kommunizieren. Da ist diese Acht-Wochen-Frist oft ein wirklich großer Hemmschuh. Das ist einer der großen Kritikpunkte, wobei diesen Punkt aber nicht nur das österreichische Parlament bezie­hungsweise der österreichische Bundesrat kritisiert, sondern in diesem Zusammen­hang gibt es auch einen Schulterschluss mit mehreren anderen Ländern.

Damit hat man sich auch bereits auf Konferenzen auseinandergesetzt. Ich war zum Beispiel vor einem Jahr zu der Föderalismuskonferenz in Berlin eingeladen, und auch dort haben nationale Parlamente diese Frist vielfach kritisiert, weil sie nun einmal im Vertrag festgeschrieben ist. Sie sollte aber doch flexibler gestaltet werden können – so wie über die Sommerpause, da gilt diese Frist auch nicht in diesem Umfang.

Wenn man das flexibler gestalten sollte, dann gibt es einfach an die Kommission oder den Rat den Auftrag, das auch entsprechend umzusetzen.

In der entsprechenden EU-weiten Versammlung, die COSAC genannt wird, in der auch die Vorsitzenden der EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente vertreten sind, hat es dazu wirklich große Übereinstimmung gegeben.

 


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