Der zweite Antrag zielt auf die Schaffung eines eigenen Exekutivdienstgesetzes ab. Ich kann nur sagen, im Regierungsprogramm wurde vereinbart, dass wir mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über ein neues Dienst- und Besoldungsrecht verhandeln und dieses vorbereiten sollen. Im Rahmen der Diskussion, die wir über den vorigen Tagesordnungspunkt geführt haben, darf ich festhalten, dass ich der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bereits jetzt angeboten habe, im März mit den Verhandlungen über dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht zu sprechen. Ich denke, dass derartige Anträge in einem Gesamtkontext behandelt werden sollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)
15.02
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag 198/A-BR/2014 der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Schwerarbeiterregelungen für Exekutivbedienstete.
Da der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem gegenständlichen Antrag keine Zustimmung zu erteilen, ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme des gegenständlichen Antrages keine Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Antrages ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 203/A(E)-BR/2014 der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Exekutivdienstgesetzes beziehungsweise von weiteren dienstrechtlichen Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz und Gehaltsgesetz.
Da der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages keine Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen.
Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend CM 4133/14, Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system (38185/EU XXV.GP sowie 9323/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesräte! Ich bringe Ihnen den Bericht des EU-Ausschusses über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG betreffend Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system.
Der EU-Ausschuss hat das gegenständliche Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union in seiner Sitzung am 4. Februar 2015 in Verhandlung genommen.
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