Eine weitere spürbare Verbesserung der Fahrgastrechte – jetzt mache ich noch ein bisschen Werbung – ist 2013 umgesetzt worden, und da sind auch die Grünen federführend gewesen. Ein kleines Detail am Rande: Es war nämlich gängige Praxis der ÖBB, verspätete Züge unterwegs einfach ausfallen zu lassen, und diese Züge sind dann in der Pünktlichkeitsstatistik nicht mehr aufgeschienen und haben dadurch zu weniger Entschädigungszahlungen geführt. Aber durch unsere Bemühungen sind diese Züge ebenfalls in diese Statistik miteinbezogen worden.
Neben diesen Bahnregelungen gibt es mittlerweile natürlich auch entsprechende EU-Regelungen für den Flug-, Bus- und Schiffsverkehr, und der Anlass für die heutige Aktuelle Stunde ist die bevorstehende Neuregelung der Passagier- und Fahrgastrechteagentur. Mit diesem vor der Beschlussfassung stehenden Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz, dem PFAG, wird die derzeit mit drei Personen besetzte Beschwerdestelle für den Bahnverkehr bei der Schienen-Control GmbH mit der derzeit im Verkehrsministerium angesiedelten Stelle für den Flugverkehr zusammengeführt. Zusätzlich wird dort auch die Zuständigkeit für die Fahrgastrechte im Schiffs- und Busverkehr angesiedelt – diese hat es bis jetzt nämlich noch nicht gegeben, was, wie auch der Kollege schon erwähnt hat, EU-widrig war und wofür wir vor zwei Wochen eine Klage von der EU bekommen haben.
Die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wird bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt sein und soll insgesamt sechs Personen beschäftigen, und die Jahreskosten werden auf knapp 600 000 € geschätzt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist Ende Jänner durch den Ministerrat gegangen und soll im Sommer in Kraft treten.
Das genaue Aufgabenfeld und die Größenordnung sind schon erwähnt worden. Pro Jahr gibt es derzeit rund 800 Beschwerdefälle im Bahnbereich, etwa 1 500 im Flugverkehr. Was die Anzahl der Beschwerdefälle betrifft, ist die Tendenz im Flugverkehr ganz stark steigend, im Bahnbereich ist sie in etwa gleichbleibend.
Der Ablauf ist auch schon angesprochen worden, dieser bleibt so, wie er bis jetzt war. Man muss mit jener Gesellschaft, die den Schaden verursacht hat, in Kontakt treten, um eine Lösung zu finden, und erst wenn diese Lösung nicht zufriedenstellend ist oder gar nicht zustande kommt, kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Was die Anzahl betrifft, wird sie bei Bus und Schiff eher niedriger werden, weil dort die Hürde für Entschädigungszahlungen sehr hoch liegt. Im Busverkehr gibt es Entschädigungen nämlich erst bei Strecken ab 250 Kilometern, und diese gibt es in Österreich einfach kaum. Es gibt eine vierjährige Ausnahme für Buslinien in den Nicht-EWR-Raum, also zum Beispiel für den gesamten Busverkehr nach Serbien oder Bosnien, diese fallen auch aus den Entschädigungen raus.
Das ist zwar rechtlich zulässig, und 250 Kilometer sind auch in einem Land wie Deutschland zum Beispiel, wo man große Strecken hat, durchwegs normal für Fernbusse, aber ich fände es wirklich wichtig, dass in einem so kleinen Land wie Österreich die Untergrenze nicht bei 250 Kilometern, sondern ein bisschen kundenfreundlicher festgelegt wird, damit wirklich einige Busverbindungen davon betroffen sind und nicht eine so geringe Zahl.
Insbesondere wird es aber auch im Schiffsverkehr wegen der sehr einschränkenden Vorgabe ein begrenztes Aufkommen an Beschwerden geben. Die Entschädigungen gelten nämlich nur für Passagierschiffe mit Kapazitäten über 12, Ausflugsschiffe über 36 Passagiere, und ausgenommen sind zum Beispiel Flussfähren. Da ist das Beschwerdefeld schon ziemlich eingeschränkt.
Die Zusammenlegung der bisherigen zwei Anlaufstellen im Ministerium und bei der Schienen-Control soll eine schlankere Verwaltung und eine Kostenminimierung bringen, gerechnet wird mit 600 000 € pro Jahr. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie
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