BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 13

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Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er. – Bitte.

 


9.29.12

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte KollegInnen und Gäste! Ich möchte mich ausnahmsweise Herrn Kollegen Krusche anschließen. (Bundesrat Krusche: Das freut mich sehr!) Auch wir von den Grünen finden, es gäbe einiges Dringenderes als Thema der Aktuellen Stunde denn als Anlassfall einen Ministerratsbeschluss, der in den kommenden Mona­ten sowieso noch einmal im Nationalrat beziehungsweise Bundesrat abgehandelt wird. Ich will ganz kurz einen Vorschlag machen: Ich bin aus Kufstein, und den Verkehrs­kollaps, den wir in den Wintermonaten durch die Mautflucht haben, hielte ich für ein wesentlich spannenderes Thema für eine Aktuelle Stunde.

Die Neuregelung der Fahrgastrechte und die damit verbundene Weiterentwicklung be­grüßen wir Grünen natürlich, da wir uns schon seit vielen Jahren für mehr und für ver­besserte KonsumentInnenrechte einsetzen. Bevor ich auf die Neuregelungen eingehe, möchte ich zuerst ein bisschen im Rückblick auf die Entwicklung der Fahrgastrechte in Österreich eingehen.

Fahrgastrechte und ein Recht auf bestimmte Entschädigungszahlungen gibt es im Bahn­bereich noch gar nicht so lange. Das ist erst dank entsprechender EU-Vorgaben, ge­nauer gesagt mit der EU-Fahrgastrechte-Verordnung für Schiene 2007, die 2010 in Österreich umgesetzt worden ist, möglich gemacht worden. Vorher gab es keine ge­nauen Regelungen und Richtlinien, sondern recht allgemeine Bestimmungen, die sehr viel Interpretationsspielraum gelassen und so vor allem zu Einzelfallentscheidungen ge­führt haben.

Im Jahre 2013 hat es dann eine Weiterentwicklung gegeben und ein eigenes Bundes­gesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte. Seit 2013 haben nicht nur die Fahrgäste im Fernverkehr, sondern auch BahnkundInnen mit Zeitkarten im Nah- und Regionalverkehr gewisse Entschädigungsansprüche. Das war vorher nicht so, es war eine zuerst abgewehrte Forderung der Grünen und auch der Arbeiterkammer und ist jetzt teilweise umgesetzt worden. Teilweise deswegen, weil Wochen- und Monats­kartenkundInnen sowie Gelegenheitsnutzer des Schienennah- und -regionalverkehrs nach wie vor benachteiligt sind.

Es gibt beispielsweise von den ÖBB im Regionalverkehr nur für Zeitkarteninhaber, also für Wochen- und MonatskartenbesitzerInnen, und erst bei mindestens sechsmaliger Ver­spätung über 30 Minuten im Geltungszeitraum der Wochen- oder Monatskarte Ent­schädigungen. Das ergibt sich daraus, dass es pro 30 Minuten Verspätung pauschal nur 75 Cent gibt, die Untergrenze für Auszahlungen sind 4 €, sechsmal 75 Cent erge­ben mehr als 4 €, von daher braucht es mindestens sechs Verspätungen.

Das ist wirklich ein riesiger Aufwand für die BahnkundInnen, um da zu ihrer Entschädi­gung zu kommen. Man muss sich sechsmal eine Bestätigung geben lassen, das ist schon relativ aufwendig. WochenkartenbesitzerInnen fallen quasi komplett raus, das ist klar – eine sechsmalige Verspätung in der Woche, das ist wirklich nur dann der Fall, wenn irgendwo eine sehr große Baustelle oder Ähnliches ist. Dass diese sechs Ver­spätungen für Monatskarten gleich wie für Wochenkarten gelten, ist wirklich sehr ein­seitig. Der Mindestentschädigungsbetrag der ÖBB von 4 € schließt weitere Verspä­tungsopfer komplett aus, wie zum Beispiel EinzelticketbesitzerInnen.

Es gäbe also noch einiges zu tun, denn die Regelung der Fahrgastrechte ist immens wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, und es geht dabei einfach um KonsumentIn­nenrechte.

 


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