BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 12

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Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist, ist das Problem mit den Fahrkartenautoma­ten. Die Situation ist so, dass, wenn die Kreditkartenbezahlung beim Automaten nicht funktioniert, der Kunde verpflichtet ist, bar zu zahlen, und er nicht berechtigt ist, mit der Begründung, dass die Kartenfunktion defekt war, ohne Fahrkarte in den Zug einzu­steigen. Der Automat gibt aber bei der Barzahlung nur bis zu 9,90 € heraus. Das heißt, hat der Kunde das Kleingeld nicht eingesteckt, dann kriegt er ein Problem und ist so­zusagen als Schwarzfahrer unterwegs. Man weiß ja, dass die Kunden nicht immer mit einem weiß Gott was für einen Zeitpolster zum Bahnhof kommen und dann noch einen terminlichen Stress haben, und dann funktioniert das nicht. Dann steigen sie in den Zug ein, wollen im Zug eine Karte lösen, und dann heißt es: Nein, du bist Schwarzfah­rer. Also hier würde ich mir wünschen, dass man entsprechend kulantere Richtlinien und Lösungen ausarbeitet.

Aber was wäre eigentlich mittel- und langfristig das Ziel? – Dass es überhaupt keine oder zumindest immer abnehmende oder gegen null gehende Beschwerden bei der Schlichtungsstelle gibt, auch bei der neuen, denn: Je weniger Beschwerden, desto grö­ßer die Kundenzufriedenheit, und ich glaube, das muss das Ziel sein, das an erster Stelle steht: die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.

Mich hat ein Satz vom Kollegen Stadler stutzig gemacht, und das ist vielleicht ein biss­chen symptomatisch für das Denken, das vor allem bei den ÖBB teilweise, nicht gene­rell, noch vorherrscht. Du hast als Erstes gesagt: Wenn ein Passagier eine Fahrkarte löst, dann hat er Pflichten, und erst in zweiter Linie hat er Rechte. Das, meine Damen und Herren, ist das falsche Denken! Das ist das Denken aus der alten Zeit: Der Bun­desbahn-Angestellte ist ein Beamter, und der, der mit dem Zug fährt, ist ein Bittsteller – und davon sollten wir uns endlich endgültig verabschieden! (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrat Stadler: Hab’ ich das mit einem einzigen Satz gesagt?)

Es wäre auch wünschenswert, dass sich dieser Qualitätsprozess nicht nur in einem Bericht erschöpft – ich hoffe, es wird auch von der neuen Agentur einen jährlichen Be­richt geben –, sondern dass ein Prozess eingeleitet wird, der bei diesen Punkten an­setzt: Wo gibt es am meisten Beschwerden? Wie können wir diese Dinge im Dialog mit den Verkehrsunternehmen ausmerzen? – Schlussendlich hätten wir dann für alle Be­teiligten eine Win-win-Situation. Zufriedene Kunden bedeuten mehr Kunden, bedeuten mehr Einnahmen, und als nicht zu vernachlässigender positiver Nebeneffekt freut sich die Umwelt auch noch darüber.

Abschließend noch eine Frage, deren Lösung ich nicht im Gesetzentwurf gesehen ha­be: Es gibt in dieser EU-Verordnung bezüglich der Busse eine Bestimmung, dass Bus­bahnhöfe zu benennen sind, an denen Hilfeleistungen für behinderte Personen angebo­ten werden. Meine Frage daher abschließend an Sie, Herr Minister Stöger: Was wird in diese Richtung getan? – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)

9.27


Präsidentin Sonja Zwazl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bun­desrat Stadler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.28.10

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Ich nutze die tatsächliche Berichtigung, Herr Kollege Krusche, denn ich habe in keinem meiner Sätze, in keiner meiner Ausführungen erwähnt oder betont, dass sich die Bediensteten bei den ÖBB als Beamte fühlen, noch habe ich die Kunden bezie­hungsweise die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer als Bittsteller dargestellt.

Ich möchte das zurückweisen und dich bitten, Äußerungen deinerseits über meine Denk­weise zu unterlassen, denn ich habe noch nie in meinen Reden oder in meinen Ausfüh­rungen über deine Denkweisen Äußerungen abgegeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.28

 


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